Angesichts der grossen Flüchtlingsströme Richtung Europa treffen der Bund (Staatssekretariat für Migration SEM) und die Kantone zurzeit Vorkehrungen, beim Grenzübertritt grösserer Flüchtlingsgruppen deren geordnete Aufnahme und Registrierung durch die Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes sicherstellen zu können. In Abklärung ist namentlich auch die im Kanton St. Gallen aktuell bereits umgesetzte Bereitstellung und Führung von Unterkünften zur kurzfristigen Voraufnahme von Asylsuchenden durch die kantonalen Behörden in den betroffenen Grenzregionen.
Gestützt auf eine entsprechende Anfrage des Bundes hat der Regierungsrat im Sinne einer solidarischen Zusammenarbeit zwischen den nordostschweizer Grenzkantonen entschieden, dem Bund in unterstützender Funktion max. 180 Plätze in Zivilschutzanlagen zur Verfügung zu stellen. Diese als Reserve gedachten Plätze im Schutzraum Dreifachhalle auf der Breite Schaffhausen sowie in der Zivilschutzanlage Betten in Wilchingen können gemäss Absprache mit der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Wilchingen bei Bedarf rasch in Betrieb genommen werden. Voraussetzung ist, dass tatsächlich ein die Aufnahmekapazitäten des Bundes übersteigender Andrang von Flüchtlingen auftritt und sich zudem ein Engpass bei der kurzfristigen Voraufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden in den von Grenzübertritten besonders betroffenen Nordostschweizer Standortkantonen von Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) abzeichnet. Die Voraufnahme von Asylsuchenden durch den Kanton Schaffhausen wird sowohl beim nationalen wie auch beim innerkantonalen Verteilschlüssel betreffend die Zuweisung von Asylsuchenden 1:1 angerechnet.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Asylsuchende vorübergehend nach Schaffhausen verlegt werden müssen, kann zurzeit nicht abschliessend beurteilt werden. Aufgrund der extrem volatilen Situation sind zuverlässige Prognosen kaum möglich.
Die entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung tritt bereits am 28. Oktober 2015 in Kraft und ist vorerst auf den 31. Januar 2016 befristet, mit der Option auf eine Verlängerung. Dies ermöglicht es allen Beteiligten, erste Erfahrungen zu sammeln, um dann allenfalls über eine Fortführung der Zusammenarbeit zu entscheiden. Sollte es tatsächlich zur Verlegung von Asylsuchenden nach Schaffhausen kommen, wird weiter informiert. Für Rückfragen aus der Bevölkerung steht das kantonale Sozialamt (Tel. 052 632 76 85) zur Verfügung.