Der Regierungsrat äussert sich im Grundsatz positiv zur Parlamentarischen Initiative betreffend Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates festhält. Nach Ansicht der Kommission sind die bisher zur Verfügung stehenden Mittel gegen eine ungerechtfertigte Betreibung entweder ungeeignet oder für die betriebene Person sehr aufwendig oder riskant. Deshalb soll der Schutz der betroffenen Personen vor nachteiligen Auswirkungen von ungerechtfertigten Betreibungen erhöht werden.
Die Regierung begrüsst das angestrebte Ziel im Grundsatz. Es ist aber fraglich, ob dieses Ziel mit den konkret vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen auf zweckmässige Weise erreicht werden kann. Eigentliche Schikanebetreibungen kommen sehr selten vor und können allenfalls für nichtig erklärt werden. Für solche Betreibungen reicht das geltende Recht aus. Ein Ausschluss des Einsichtsrechts bei ungerechtfertigten Betreibungen ist zwar grundsätzlich ein taugliches Mittel, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Ob es sich aber im Einzelfall um eine ungerechtfertigte Betreibung handelt, lässt sich kaum zuverlässig feststellen.