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Regierung für Revision des Betäubungsmittelgesetzes

17.05.2011

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die parlamentarische Initiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates festhält. Gemäss dem Vorentwurf der Kommission kann der Konsum von Cannabis bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren künftig im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, wenn der Täter oder die Täterin nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich trägt. Mit der Einführung des Ordnungsbussensystems sollen die bestehenden Vollzugsprobleme entschärft werden. Die Bekämpfung des Cannabiskonsums mit strafrechtlichen Mitteln ist für die Polizei und die Justiz mit erheblichem Aufwand verbunden. Zudem werden die Umsetzung des Konsumverbotes und die Höhe des Strafmasses in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Regierung steht der neuen Regelung im Grundsatz positiv gegenüber. Damit kann eine einheitliche Handhabung in der ganzen Schweiz erreicht werden. Allerdings ist ungewiss, wie gross die Entlastung für die Strafverfolgungsbehörden sein wird. Aus Gründen des Jugendschutzes sollte die Anwendung eines Ordnungsbussenverfahrens erst mit Vollendung des 18. Altersjahres in Betracht gezogen werden. Bei der Bussenhöhe spricht sich der Regierungsrat für einen Ansatz von 200 Franken aus.
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