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Revision des Polizeiorganisationsgesetzes

17.08.2011

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Vorlagen zur Revision des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Genehmigung des Beitrittes zum Konkordat über die computerunterstützte Zusammenarbeit bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat). Die Gesetzesrevision ist aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und der Entwicklung der Rechtsprechung, die höhere Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen der Polizeitätigkeit stellt, erforderlich. Mit gezielten Massnahmen wie der Möglichkeit, eine Person kurzzeitig von einem Ort wegzuweisen, wenn sie Personen ernsthaft und unmittelbar gefährdet, oder der vom Richter zu bewilligenden verdeckten Ermittlung soll die öffentliche Sicherheit verbessert werden. Das Polizeiorganisationsgesetz wurde bei der Vereinigung der Polizeikräfte von Neuhausen am Rheinfall, der Stadt und dem Kanton zur Schaffhauser Polizei geschaffen. Der Schwerpunkt des Gesetzes lag deshalb bei der Aufgabenteilung im Polizeiwesen zwischen Kanton und Gemeinden, der Organisation und der Regelung der wesentlichsten Befugnisse der Polizei. Inzwischen verlangt die Rechtsprechung für voraussehbare Tätigkeiten der Polizei eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Die Anwendung der sogenannten «polizeilichen Generalklausel», wonach die Polizei befugt ist, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um im Einzelfall eine Störung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren, ist auf echte und unvorhersehbare Notfälle beschränkt. Deshalb sollen im Gesetz die wesentlichsten polizeilichen Befugnisse geregelt werden wie beispielsweise die Kontrolle von Personen und Sachen, erkennungsdienstliche Massnahmen oder die Observation und die Ausübung von polizeilichem Zwang, wobei hier grundsätzlich die Regelung aus dem Bundesrecht zur Anwendung gelangen soll. Entsprechend soll das «Polizeiorganisationsgesetz» in «Polizeigesetz» umbenannt werden. Ebenfalls angepasst wird die Grundlage zur Informationsbeschaffung und Bearbeitung sowie für den Informations- und Datenaustausch mit Schengen-Staaten. Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Schweizerischen Strafprozessordnung und der Abschaffung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (BVE) hat sich eine Gesetzeslücke ergeben, welche verdeckte Ermittlungen im Vorfeld von Strafverfahren nicht mehr zulässt. Diese Lücke soll mit der Einführung der verdeckten Ermittlung im Polizeigesetz geschlossen werden, wie es ein parlamentarischer Vorstoss verlangt. Schliesslich soll die Polizei die Möglichkeit erhalten, Personen für maximal 24 Stunden von einem Ort wegzuweisen oder fernzuhalten, wenn die Person selber ernsthaft und unmittelbar gefährdet ist oder wenn sie Dritte ernsthaft und unmittelbar gefährdet oder unzumutbar belästigt oder behindert. Zu ihrem eigenen Schutz oder bei ernsthafter Gefährdung Dritter soll eine Person auch kurzfristig in Gewahrsam genommen werden können, wenn weniger weitgehende Massnahmen nicht ausreichen. Bei der Wegweisung oder bei Gewahrsam soll die Polizei die Kosten der betroffenen Person auferlegen können. Wenn somit eine betrunkene Person durch die Polizei in Gewahrsam genommen werden muss, um sie vor dem Erfrieren zu retten, muss sie die entstandenen Kosten bezahlen. Es ist nicht Sache der Öffentlichkeit, in solchen Fällen die Kosten für die Betreuung und z. B. die Reinigung der Polizeizelle zu tragen. Neu soll zudem für das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen eine Bewilligung erforderlich sein. Der Rechtsschutz bei polizeilichen Massnahmen wird verbessert, insbesondere wird die direkte Anrufung des Richters vorgeschlagen bei polizeilichem Gewahrsam. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat zudem, den Beitritt des Kantons zum ViCLAS-Konkordat zu genehmigen. ViCLAS bedeutet «Violent Crime Linkage Analyse System». Es wurde von der Royal Canadian Mounted Police in der Folge der Ermittlung und Aburteilung von Serientätern entwickelt, nachdem sich gezeigt hatte, dass die Täterschaft früher hätte ermittelt und gefasst werden können, wenn elektronische Hilfsmittel zur Aufarbeitung und Auswertung der vorhandenen Ermittlungsergebnisse zur Verfügung gestanden hätten. Im System werden Vorgehensweise und Verhalten der Täterschaft sowie im Rahmen der Tatausführung relevante Informationen in elektronischer Form erfasst und sprachunabhängig auswertbar gemacht. ViCLAS baut auf vorhandenen Ermittlungsergebnissen auf und bildet eine Grundlage für das Erkennen von Zusammenhängen zwischen Taten und Täterschaft sowie zwischen Taten. Es wird nur bei schweren Delikten z. B. Tötungsdelikte, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Anwendung gelangen. Das System wird für die Schweiz von der Kantonspolizei Bern betrieben. Der Versuchsbetrieb seit 2003 hat sich bewährt und bereits Erfolge gezeigt. Die Mehrheit der Kantone ist dem Konkordat bereits beigetreten.
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