(SHPol/StA) In der Nacht auf Mittwoch, 29.01.2014 kam es in der Neustadt in der Stadt Schaffhausen zu einem Brand (Zeugenaufruf vom 29.01.2014). In der Zwischenzeit konnte der Verursacher des Brandes ermittelt werden. Der Mann konnte durch die Schaffhauser Polizei mithilfe eines Diensthundes verhaftet werden. Anlässlich der Verhaftung zog sich der Mann Verletzungen zu.
Kurz vor 24.00 Uhr am späten Dienstagabend (28.01.2014) kam es in einem Gewölbekeller einer Altstadtliegenschaft in der Schaffhauser Neustadt zu einem Brand. Das Feuer konnte rasch gelöscht werden. Personen wurden bei diesem Vorfall keine verletzt. Der Hergang des Vorfalles sowie die hierfür verantwortliche Person waren zu diesem Zeitpunkt noch Gegenstand laufender Ermittlungen der Schaffhauser Polizei (vgl. Medienmitteilung vom 29.01.2014). Am Mittwochmorgen (29.01.2014) ging bei der Schaffhauser Polizei die Meldung ein, dass sich eine Person in einem Luftschutzraum eines Einfamilienhauses aufhalte. Die umgehend ausgerückten Polizeipatrouillen konnten vor Ort feststellen, dass die Tür des Luftschutzraumes im Keller von innen verriegelt war und sich eine Person darin aufhielt. Die Person wollte trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung der Polizisten den Luftschutzraum nicht öffnen. Durch die Polizisten musste die Türe gewaltsam geöffnet werden, wobei Sachschaden entstanden ist. Der Mann musste in der Folge aufgrund seines Widerstandes mithilfe eines Diensthundes der Schaffhauser Polizei festgenommen werden. Bei der Verhaftung erlitt der 64-jährige Bissverletzungen vom Diensthund. Zwecks Wundversorgung wurde er in ärztliche Behandlung gebracht. Aufgrund erster Ermittlungen geht die Schaffhauser Polizei davon aus, dass sich der obdachlose Mann eine Schlafgelegenheit im Luftschutzkeller des Einfamilienhauses eingerichtet hat. Polizeiliche Abklärungen ergaben, dass der Mann zudem für das Entfachen des Feuers im Gewölbekeller an der Neustadt in der Stadt Schaffhausen verantwortlich ist. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat am Donnerstag, 30.01.2014 eine fürsorgerische Unterbringung für den Mann angeordnet. Er wird sich für die von ihm begangenen Delikte vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.