Der Regierungsrat schlägt eine kleine Anpassung des Wahlsystems für den Kantonsrat vor. Mit der Ergänzung des doppelt proportionalen Sitzzuteilungsverfahrens ("doppelter Pukelsheim") soll sichergestellt werden, dass in einem Wahlkreis mit einem Sitz in jedem Fall die stärkste Partei in diesem Wahlkreis den Sitz erhält und eine sog. gegenläufige Sitzvergebung in diesem Fall nicht möglich ist. Konkret soll verhindert werden, dass im Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen eine gegenläufige Sitzvergebung stattfinden kann. Es wird damit sichergestellt, dass in diesem Einerwahlkreis die wählerstärkste Partei den Sitz erhält. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Wahlgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit der Revision wird zudem vorgeschlagen, zwecks Vereinheitlichung des Verfahrens künftig auch bei der Sitzzuteilung an die Wahlkreise das Divisorverfahren mit Standardrundung anzuwenden. Schliesslich sollen künftig klarere Regeln für die Zuteilung der Listennummern bei Proporzwahlen gelten.
Seit 2008 findet die Wahl des Kantonsrates nach dem doppeltproportionalen Sitzzuteilungsverfahren, welches vom deutschen Mathematiker Friedrich Pukelsheim entwickelt worden ist, statt. Den Anlass für die Einführung des neuen Wahlsystems gaben seinerzeit die von den Stimmberechtigten beschlossene Reduktion des Kantonsrates von 80 auf 60 Mitglieder und anderseits die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Mindestgrösse der Wahlkreise. Alle bisher mit diesem System durchgeführten Wahlen konnten erfolgreich abgewickelt werden. Das neue Wahlsystem hat sich vollumfänglich bewährt. Der "doppelte Pukelsheim" führt zu einer bisher unerreichten Abbildungsgenauigkeit der politischen "Wählerlandschaft" auf die Zusammensetzung des Kantonsrates. Das System bildet die Stärkeverhältnisse der Parteien unverfälscht ab. Es kann aber dazu führen, dass in einem Wahlkreis eine kleinere Partei dank Stimmen aus anderen Wahlkreisen einen Sitz erreicht, obwohl sie in diesem Wahlkreis weniger Stimmen gewonnen hat als andere Parteien. Solche gegenläufigen Sitzvergebungen sind bei grösseren Wahlkreisen grundsätzlich kein Problem. Anders sieht es bei einem Einerwahlkreis wie beim Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen aus. Mit einem einfachen Schritt kann verhindert werden, dass es in einem Einerwahlkreis zu einer gegenläufigen Sitzvergebung kommen kann. Der Majorz wird in das doppeltproportionale Sitzzuteilungsverfahren eingebettet. Konkret wird bei der Festlegung der Unterzuteilung eine "Majorzbedingung" hinzugefügt, wonach in jedem Wahlkreis die stimmenstärkste Liste mindestens einen Sitz bekommt.
Die Sitzzuteilung an die Wahlkreise erfolgt bisher nach dem sog. Bruchzahlverfahren. Andere "Pukelsheim-Kantone" wie Zürich und Aargau haben auch für die Sitzzuteilung an die Wahlkreise das sogenannte Divisorverfahren mit Standardrundung eingeführt. Damit wird das System vereinheitlicht. Die Divisormethode ist stabiler und reagiert in deutlich befriedigenderer Weise auf kleinere Veränderungen in den Bevölkerungszahlen als das Bruchzahlverfahren. Die Sitzzuteilung nach der Divisormethode ist in der Berechnung sehr einfach, transparent und nachvollziehbar. Für die Kantonsratswahlen 2016 wird auf die ständige Wohnbevölkerung am 31. Dezember 2014 abgestellt. Dabei kommt es - sowohl mit dem bisherigen Verfahren als auch mit dem neu vorgeschlagenen - zu einer Verschiebung eines Sitzes vom Wahlkreis Schaffhausen (neu 27 statt 28 Sitze) zum Wahlkreis Klettgau (neu 13 statt 12 Sitze).
Schliesslich schlägt der Regierungsrat vor, dass künftig für die Zuteilung der Listennummern bei Proporzwahlen die Parteienstärke bei der letzten Wahl massgebend ist, d.h. die wählerstärkste Partei erhält die Nr. 1. Entscheidendes Kriterium ist dabei die Stimmenstärke (Kantonsratswahl: Prozentzahl gemäss Oberzuteilung; Nationalratswahl: Stimmenstärke im Kanton). Den neuen Listen wird durch Losentscheid eine Listennummer zugewiesen.