Seit Anfang November 2011 erhielten mehrere KMU-Betriebe im Kanton Schaffhausen Faxschreiben, die mit den Logos und Anschriften der Betriebe ausgefüllt waren. Einzig die Felder „Stempel“ und „Unterschrift“ waren noch nicht ausgefüllt. In den Faxschreiben wurde auf eine angeblich bestehende Vereinbarung hingewiesen, die mit dem Unterzeichnen und Retournieren der Faxschreiben verlängert würde.
Wie sich herausstellte, hatten aber nie Verträge bzw. Vereinbarungsverhältnisse zwischen der Senderfirma und den KMU-Betrieben bestanden. Hätten die Angeschriebenen die Faxformulare unterzeichnet und retourniert, wären sie erst einen Vertrag eingegangen. Darauf wird in den Faxschreiben nur im „Kleingedruckten“ hingewiesen.
Die Schaffhauser Polizei warnt ausdrücklich davor, derartige Faxschreiben, die immer wieder von anderen „Absender-Firmen“ in Umlauf gebracht werden, unüberlegt zu unterzeichnen und zu retournieren.