Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Totalrevision der Opferhilfeverordnung
01.12.2015
Der Regierungsrat hat die kantonale Opferhilfeverordnung einer Totalrevision unterzogen. Die Verordnung wurde an die verschiedenen Revisionen des eidgenössischen Opferhilfegesetzes und des kantonalen Verfahrensrechts angepasst. In der neuen Verordnung wurde die Systematik des Bundesgesetzes übernommen. Am bisherigen Verfahren im Zusammenhang mit den Leistungen der Opferhilfe wird festgehalten. Es werden auch Verfahrensbestimmungen aufgeführt, welche die Opfer bei ihrer Gesuchstellung zu beachten haben. Neu wird bereits in der Verordnung der Umfang der Soforthilfe, welche in der Kompetenz der Beratungsstelle liegt, festgesetzt. Das bisherige Verfahren im Zusammenhang mit der Gewährung von längerfristiger Hilfe wird klarer dargestellt. Ebenso wird die Geltendmachung der Ansprüche der potenziellen Opfer detaillierter umschrieben. Schliesslich wird festgelegt, dass bei der Geltendmachung einer Genugtuung, einer Entschädigung oder eines Vorschusses sich das Opfer auch direkt, d.h. nicht über eine Opferberatungsstelle, an das kantonale Sozialamt wenden kann. Die neue Opferhilfeverordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.