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Baugesetzrevision hat nichts mit Windenergieanlagen zu tun

19.02.2015

Die Revision des Baugesetzes sieht aus Sicht der Regierung moderate und bis 2020 befristete Fördermassnahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien vor. Die Versorgungssicherheit wird so gestärkt und die Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland reduziert. Die kantonale Abstimmungsvorlage vom 8. März 2015 hat aber ausdrücklich nichts mit Windenergieanlagen zu tun. Für Windenergieanlagen fliesst kein Geld. Sie sind in keiner Art und Weise Gegenstand der Vorlage, über die die Schaffhauser Stimmberechtigten zu bestimmen haben. Soweit auf Plakaten und auch in schriftlicher Werbung Windenergieanlagen ins Zentrum der Opposition gegen die Baugesetzrevision gestellt werden, ist dies irreführend.
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