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Richtplan gibt Entwicklungsrichtung vor

21.03.2013

Der Regierungsrat hat den Richtplan überarbeitet und aktualisiert. Damit verfügt der Kanton Schaffhausen über ein wirksames Instrument gegen die Zersiedelung und für eine integrierte Entwicklung von Siedlung, Landschaft und Verkehr. Der neue Richtplan steht im Einklang mit den Forderungen des neuen Raumplanungsgesetzes. Mit dem neuen Richtplan werden die Leitplanken für eine geordnete räumliche Entwicklung des Kantons Schaffhausen gesetzt. Er verfolgt vier Hauptziele: Erstens will er die Zersiedelung eindämmen und die Verdichtung nach innen fördern. Zweitens soll die Landschaft koordiniert und konzentriert entwickelt werden. Drittens sind Siedlung und Verkehr aufeinander abzustimmen und viertens sollen erneuerbare Energien gefördert werden. Diese Ziele haben ihre Grundlagen in den Legislaturzielen der Schaffhauser Regierung, im Raumplanungsgesetz und im Raumkonzept Schweiz. Mit dem Festlegen von Entwicklungsschwerpunkten, verschärften Anforderungen an Nutzungsplanungsrevisionen sowie prioritär zu entwickelnden Teilflächen soll die bauliche Entwicklung im bestehenden Siedlungsgebiet gefördert werden. Dazu gehört auch, dass die Entwicklung von in unzureichendem Masse genutzten Bauzonen besser aufeinander abgestimmt wird. Entsprechend werden Kooperationsräume vorgeschlagen. Demgegenüber ist vorderhand die Schaffung zusätzlicher Bauzonen schon aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes nicht mehr möglich. Die Massnahmenbündel aus dem Agglomerationsprogramm, namentlich die Forderung, dass die Hälfte des Verkehrswachstums vom öffentlichen Verkehr übernommen werden soll, stellen sicher, dass Siedlung und Verkehr besser aufeinander abgestimmt sind. Neu werden vier Standorte für Grosswindanlagen im Sinne einer Positivplanung festgehalten. Aussagen zur Nutzung der Wasserkraft ergänzen die Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien. Von besonderer Bedeutung für die Schaffhauser Wirtschaft und Bevölkerung sind die Absicht, einen Halbstundentakt nach Basel und einen Stundentakt nach Stuttgart anzustreben, sowie die Aufwertung von Ortsdurchfahrten mit einer siedlungsverträglicheren Verkehrsabwicklung. Mit einem Auftrag, einen Teilrichtplan Geologisches Tiefenlager zu erarbeiten, soll den Anliegen des Kantons mehr räumliches Gewicht verschafft werden. Nicht alles ist neu im Richtplan. Am Umgang mit Biotopen von nationaler Bedeutung, den Vorranggebieten für ökologischen Ausgleich sowie den Siedlungstrenngürteln wurde festgehalten. In einigen Bereichen wurden Aktualisierungen vorgenommen, indem die aktuellen gesetzlichen Randbedingungen eingeflossen sind (Materialabbau) oder der aktuelle Planungsstand nachgeführt wurde (Naturgefahren). Mit dem Raumkonzept, den Festlegungen zur Zentrenstruktur, der überkommunalen Abstimmung von Bauzonen und der Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Verkehr mit dem Agglomerationsprogramm sind wesentliche Forderungen des neuen Raumplanungsgesetzes erfüllt. Weiter gearbeitet werden muss an Festlegungen zum zukünftigen Siedlungsgebiet, zur Bauzonendimensionierung und zur überkommunalen Abstimmung von Bauzonen mit der Zuweisung von Bauzonen zu den jeweiligen Gemeinden. Dies erfordert eine intensive Zusammenarbeit mit den Gemeinden auf der Basis von noch ausstehenden Grundlagen des Bundes (u.a. Dimensionierung des Siedlungsgebietes). Mit dem vorliegenden Richtplan wird jedoch die Basis für eine Vertiefung gelegt. Der Richtplan wird dem Kantonsrat vorgelegt und soll im Sommer nach der Genehmigung durch den Kantonsrat beim Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Genehmigung eingereicht werden.
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