Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Forderung aus Unia-Petition widerspricht Vergaberichtlinien
03.09.2013
Der Regierungsrat hat die Petition der Gewerkschaft Unia behandelt und eine Antwort an die Petenten verfasst. Mit der im Juli 2013 eingereichten Petition wurde gefordert, dass öffentliche Gartenbau-Aufträge im Kanton Schaffhausen nur noch an diejenigen Firmen vergeben werden, welche eine Lohnvereinbarung mit der Unia Sektion Schaffhausen abgeschlossen haben. Die Regierung hält fest, dass die Forderung der Petition die Wirtschaftsfreiheit tangiert und den Vergaberichtlinien zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen widerspricht. Entsprechend wird die Forderung aus der Petition nicht umgesetzt.
Für die Gartenbaubranche besteht ein nicht allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag zwischen JardinSuisse (Unternehmerverband Gärtner Schweiz) und dem Berufsverband Grüne Berufe Schweiz, dessen Geltungsbereich sich grundsätzlich auch auf den Kanton Schaffhausen erstreckt. Dieser Vertrag gilt im Kanton Schaffhausen als Grundlage der Vergabestellen bei der Prüfung, ob die Mindeststandards der Arbeitsbedingungen (inklusive Mindestlohnvorschriften) eingehalten werden. Alle Firmen, welche die Bestimmungen dieses Vertrages für die Grüne Branche einhalten und für eine gute Arbeitsausführung Gewähr bieten, kommen daher grundsätzlich als Auftragnehmerinnen für entsprechende Gartenbauaufträge im Kanton Schaffhausen in Frage. Es würde der Bundesverfassung und den Vergaberichtlinien widersprechen, einzelne Firmen - obschon sie alle massgeblichen Normen einhalten und grundsätzlich zur Auftragsausführung geeignet wären - kategorisch aus dem Kreis möglicher Vertragspartner der öffentlichen Hand auszuschliessen.