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Zulassungsstopp für Ärzte wird aufgehoben

24.01.2012

Der Regierungsrat hat die kantonale Einführungsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf den 1. Januar 2012 aufgehoben. Damit fällt der auf Bundesvorgaben beruhende Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte dahin. Der Bundesrat hat die entsprechende Bundesgesetzgebung auf Ende 2011 aufgehoben. Die Abrechnungsbeschränkungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung und die Bewilligungseinschränkungen für Ärztinnen und Ärzte fallen somit weg.
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