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Tiefere Besteuerung von Elektroautos

14.03.2017

Der Regierungsrat hat eine steuerliche Entlastung für Motorfahrzeuge mit Elektromotoren beschlossen. Er hat auf den 1. Januar 2018 eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Strassenverkehrssteuern vorgenommen. Bisher sind Elektroautos - insbesondere im oberen Leistungsbereich - im Kanton Schaffhausen deutlich stärker belastet als vergleichbare Autos mit konventionellem Antrieb (Benziner, Diesel). Dies wird durch eine Umfrage der Sendung "Kassensturz" aus dem letzten Jahr bestätigt: Schaffhausen gehört bei der Besteuerung der Personenwagen mit Elektroantrieb zu den teuersten Kantonen und bei der Besteuerung von Personenwagen mit konventioneller Antriebsart zu den günstigsten Kantonen der Schweiz.

Angesichts der im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlichen Steuerbelastung von Elektroautos im Kanton Schaffhausen hat sich die Regierung für eine Anpassung entschieden: Die Strassenverkehrssteuern für Motorfahrzeuge mit Elektromotoren sollen höchstens gleich hoch oder tiefer sein als diejenigen für Motorfahrzeuge mit konventionellem Antrieb bei durchschnittlich vergleichbarer Leistung. Es wird jedoch keine Lenkungswirkung angestrebt, da die Steuerbeträge im Verhältnis zu den Fahrzeugkosten sehr gering sind. Mit der Anpassung sollen aber Halter von Elektroautos für ihren Beitrag zum Klimaschutz zumindest nicht «bestraft» werden. Der Grundbetrag von 120 Franken bleibt bis 30 kW gleich, hingegen wird der Zuschlag für die Erhöhungsschritte je weitere 5 kW von 12 Franken auf neu 3 Franken reduziert. Damit werden die Elektrofahrzeuge über den gesamten Leistungsbereich günstiger als die Benzin-/ Dieselfahrzeuge mit durchschnittlich vergleichbarer Leistung. Die Anpassung der Strassenverkehrssteuern für Elektrofahrzeuge steht auch im Einklang mit den Leitlinien und Massnahmen der kantonalen Energiepolitik. Bezogen auf den aktuellen Fahrzeugbestand resultieren mit der neuen Regelung Steuermindereinnahmen von knapp 25'000 Franken. Aufgrund des Entwicklungstrends bei den Fahrzeugbeständen ist davon auszugehen, dass diese Mindereinnahmen durch die jährliche Zunahme des Fahrzeugbestandes überkompensiert werden.

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