Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Teilrevision des Brandschutzgesetzes tritt am 1. März 2015 in Kraft
17.02.2015
Die Änderung des kantonalen Brandschutzgesetzes tritt am 1. März 2015 in Kraft. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit wird die Frist für die Realisierung von subventionierten Projekten von kommunalen Löschwasserversorgungen um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Hintergrund der Gesetzesänderung ist eine vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion. Die - im Rahmen der Diskussion im Parlament noch massgeblich umformulierte - Motion von Kantonsrat Willi Josel verlangt, der Kanton solle sich unter Änderung der geltenden rechtlichen Regelung an den Investitionen für die Löschwasserversorgung der Gemeinden und der von ihnen betrauten Körperschaften bis zum 31. Dezember 2015 mit 25 % beteiligen. Voraussetzung für die Ausrichtung des Betrages ist einerseits die Einreichung eines vollständigen Gesuchs bis zum 31. Dezember 2015 und andererseits die anschliessende Realisierung bis spätestens Ende 2022.