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Ja zum Gesundheitsgesetz, Nein zur Variante als Beitrag zur Sicherung der Hausarztmedizin

08.11.2012

Das heutige Gesundheitsgesetz ist mehr als 40 Jahre alt und entspricht in verschiedenen Belangen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb hat der Regierungsrat dem Kantonsrat im Juni 2011 eine Vorlage zur Totalrevision des Gesetzes unterbreitet. Die Vorlage hat im Kantonsrat breite Unterstützung gefunden und kommt nun mit geringfügigen Korrekturen zur Abstimmung. Das neue Gesetz schafft bessere Voraussetzungen für ein verstärktes Engagement des Kantons zur Sicherung der ärztlichen Grund- und Notfallversorgung sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Zudem werden die Bestimmungen zur Berufszulassung und zur Aufsicht über die Leistungsanbieter im Gesundheitswesen den aktuellen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und Bedürfnissen angepasst. Stark umstritten war im Kantonsrat die Frage, ob die Ärzteschaft in der Stadt Schaffhausen und in Neuhausen am Rheinfall künftig gleich wie in den Landgemeinden zur direkten Medikamentenabgabe an die Patientinnen und Patienten zugelassen werden soll. Die Frage kann von den Stimmberechtigten nun in einer Variantenabstimmung separat entschieden werden. In Übereinstimmung mit einer Mehrheit des Kantonsrates empfiehlt der Regierungsrat, der vorgelegten Hauptvorlage zuzustimmen und die gleichzeitig unterbreitete Variante abzulehnen. Damit sollen allen Ärztinnen und Ärzten im Kanton Schaffhausen bei der Medikamentenabgabe künftig die gleichen Möglichkeiten offen gehalten werden wie in den Nachbarkantonen Zürich und Thurgau und in den übrigen Kantonen der Zentral- und Ostschweiz. Die Freigabe der ärztlichen Medikamentenabgabe kommt den Bedürfnissen vieler Patientinnen und Patienten entgegen, die - insbesondere bei dringlichen Arztbesuchen aufgrund akuter Erkrankungen - für den Medikamentenbezug keine zusätzlichen Wege zu einer Apotheke mehr auf sich nehmen möchten. Zugleich wird eine Einschränkung beseitigt, deren Weiterführung die Nachwuchssicherung in den Arztpraxen der Agglomeration Schaffhausen im Vergleich zu den übrigen Kantonen der weiteren Nachbarschaft erschweren würde. Die neue Regelung wird erst nach einer Übergangszeit von fünf Jahren wirksam. Damit bleibt den Apotheken viel Zeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Die Erfahrungen der anderen Kantone, in denen die direkte Medikamentenabgabe durch die Ärzteschaft schon lange zugelassen ist, zeigen, dass ein partnerschaftliches Nebeneinander von Ärzteschaft und Apotheken im Dienste der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch so möglich bleiben wird. Von den Ärztinnen und Ärzten, die sich stark für die Neuregelung eingesetzt haben, werden viele aufgrund ihres Alters von der neuen Regelung nicht mehr selbst profitieren. Sie werden es aber leichter haben, Nachfolgerinnen und Nachfolger für ihre Praxen zu finden. In diesem Sinne ist der Regierungsrat überzeugt, dass das neue Gesundheitsgesetz in der vom Kantonsrat beschlossenen Form einen wichtigen Beitrag zur längerfristigen Sicherung einer bedarfsgerechten Hausarztmedizin im Kanton Schaffhausen leisten kann. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb, der Hauptvorlage zuzustimmen und die unterbreitete Variante abzulehnen.
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