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Neue Parkplatzverordnung für die Stadt Schaffhausen

05.05.2011

Die Parkplatzverordnung PPVO regelt die Anzahl Abstellplätze für private Bauvorhaben, also für den Eigengebrauch. Als Grundsatz der revidierten Verordnung gilt, dass private Parkfelder auf privatem Grund erstellt werden sollen. Bei der Festlegung der Anzahl Plätze gilt es, das richtige Mass zu finden. Wichtigste Änderungen
Die Berechnung der Anzahl Abstellplätze ist in der angepassten Verordnung anwendungsfreundlicher und wesentlich differenzierter. Dies betrifft insbesondere die Bedarfsermittlung für Besucher- und Kunden-Parkfelder. Auch die ÖV-Erschliessung wird in Form von ÖV-Güteklassen besser berücksichtigt. Neu wird nebst der minimal erforderlichen Anzahl der Abstellplätze auch die maximale Menge festgelegt. Eine Doppelnutzung kann zudem nur noch dann geltend gemacht werden, wenn diese zeitlich klar getrennt ist, was beim Wohnen in der Regel nicht möglich ist. Weiter werden Bedarfswerte für Standplätze der leichten Zweiräder wie Velos und Mofas formuliert. Schliesslich werden die Voraussetzungen für "autoarmes Wohnen" geschaffen, indem unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung von Parkfeldern verzichtet werden darf, was bisher nicht möglich war. Und in Gebieten mit Kapazitätsengpässen auf dem Strassennetz oder erhöhten Umweltbelastungen kann die Zahl der Plätze zusätzlich reduziert werden.
Die neue Parkplatzverordnung wird nun bis Ende Juni in eine breite öffentliche Vernehmlassung gegeben. Gleichzeitig wird sie durch das kantonale Baudepartement vorgeprüft. Teil des Agglomerationsprogramms
Die aktuell gültige Parkplatzverordnung stammt aus dem Jahr 1971 und bedurfte einer Anpassung auf heutige Gegebenheiten. Im Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Schaffhausen wie auch im Agglomerationsprogramm "Schaffhausen plus" sind der Aufbau eines Parkplatzmanagements als Massnahme aufgeführt. Ein wesentliches Element davon ist eine Abstimmung des Parkplatzangebotes auf Privatgrund auf das ÖV-Angebot. Auch im Leitbild von Schaffhausen ist das Ziel eines stadtverträglichen Verkehrs formuliert. Es steht unter dem Leitgedanken, "Verkehr vermeiden, Verkehr verlagern und Verkehr umwelt- und sozialverträglich abwickeln". Weitere Auskünfte erhalten Sie bei (ab Freitag Vormittag): Peter Käppler, Baureferent
Tel.: +41 52 632 52 13
E-Mail: [email protected] Olaf Wolter, Leiter Stadtentwicklung
Tel.: +41 52 632 53 86
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