Vorlage zur Revision des kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes
14.03.2012
Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Revision des kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) verabschiedet. Mit der Teilrevision des Wasserwirtschaftsgesetzes wird dem Postulat von Christian Amsler entsprochen, welches ein «Konzept für verstärkte Anstrengungen zur Revitalisierung von Schaffhauser Fliessgewässern» verlangte. Zudem wird der Motion von Franz Hostettmann betreffend «Kantonsbeiträge für Hochwasserschutzprojekte der Gemeinden» insoweit Folge geleistet, als die Gemeinden, die einen ökologischen oder dem Hochwasserschutz dienenden Gewässerunterhalt betreiben, neu mit Beiträgen unterstützt werden.
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen beabsichtigt, die Schaffhauser Fliessgewässer stärker als bisher zu revitalisieren. Vor allem Kleingewässer weisen Defizite auf: Sie haben zu wenig Raum, sie sind oft eingedolt und können so zu wenig Dynamik entwickeln. In gesunden, revitalisierten Gewässersystemen kann sich eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt entwickeln; seltene Arten können ihr Verbreitungsgebiet ausdehnen. Der Regierungsrat möchte deshalb bis 2032 vermehrt Gemeindeprojekte initiieren und stärker unterstützen. Die Gemeinden sollen neu auch Kantonsbeiträge für eine naturnahe oder dem Hochwasserschutz dienende Gewässerpflege erhalten. Insgesamt werden für die Gewässerrevitalisierung in den nächsten 20 Jahren Finanzmittel von 27 Mio. Franken (Bund 9,5 Mio. Franken; Kanton 10 Mio. Franken; Gemeinden 7,5 Mio. Franken) benötigt. Die Finanzierung soll auf kantonaler Ebene mit mehrjährigen Verpflichtungskrediten über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden. Im Durchschnitt ist mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von rund 330'000 Franken pro Jahr zu rechnen. Bis 2032 sollen Gewässerstrecken im Umfang von 12.8 km revitalisiert werden.
Gemessen am Nutzen erscheinen die Aufwendungen für Kanton und Gemeinden durchaus verträglich. Der Kanton kann die Mehrbelastung durch die höheren Wasserzinsen decken. Die Gemeinden erhalten nach wie vor namhafte Beiträge für Gewässerrevitalisierungen und neu Beiträge für den ökologischen Gewässerunterhalt.
Bauliche Gewässerrevitalisierungsmassnahmen dienen auch dem Hochwasserschutz. Die Höhe der Beiträge an die Gemeinden richtet sich daher u.a. nach der Bedeutung der Massnahmen für den Hochwasserschutz. Damit soll erreicht werden, dass Hochwasserschutzprobleme wenn immer möglich mit Revitalisierungsmassnahmen gelöst werden. Nach Auffassung des Regierungsrates sind diese Unterstützungsmassnahmen des Kantons zugunsten des kommunalen Hochwasserschutzes mit Blick auf die finanzielle Gesamtsituation ausreichend und angemessen.