Vor der Pensionierung steht eine grundlegende Entscheidung an: Will man von der Pensionskasse eine lebenslängliche Rente beziehen oder sich das Kapital auszahlen lassen? Ein Fallbeispiel.
Es gibt wenige Entscheide im Leben, die unumkehrbar sind. Einer muss vor der Pensionierung getroffen werden, nämlich derjenige des Bezugs des Pensionskassenvermögens: Rente oder Kapital, das ist dann die Frage. Es gibt sehr viele Faktoren, die den bestmöglichen individuellen Entscheid definieren, sodass in den meisten Fällen eine individuelle Beratung Sinn ergibt. Zu diesen Faktoren zählt beispielsweise die familiäre Situation. Aber auch das Budget spielt eine entscheidende Rolle: Wie hoch werden die künftigen Fixkosten etwa für Wohnen, Essen, Steuern und Krankenkassen im Ruhestand sein?
Ein Beispiel: Für das Ehepaar Rita (63) und Anton Bauer (65)* zählte lange Zeit vor allem die Gegenwart. Die Eltern von zwei erwachsenen Kindern führten in der Familie mit viel Herzblut und entsprechend erfolgreich ein kleines Beratungsbüro. Anlässlich der geplanten Firmenübergabe an einen Sohn vor drei Jahren drängte sich den Eheleuten die Ruhestandsplanung ins Bewusstsein. Rente oder Kapital, lautete auch für sie die Frage. Die finanzielle Ausgangslage der Bauers war komfortabel. Sie besassen eine Wohnung im Wert von 700 000 Franken, die mit einem Hypothekarkredit von 300 000 Franken belastet war. Darüber hinaus hatten Rita und Anton frei verfügbare Vermögenswerte von 700 000 Franken. In der Pensionskasse von Anton lagen 650 000 Franken sowie 50 000 Franken in derjenigen von Rita. 100 000 Franken schliesslich hatte das Ehepaar während ihres Arbeitslebens in mehrere 3a-Konti einbezahlt.
Die Mischung macht den Unterschied
Eine Rente aus der Pensionskasse muss jedes Jahr voll als Einkommen versteuert werden, während bei einem Kapitalbezug eine einmalige Auszahlungssteuer zu einem reduzierten Tarif erhoben wird und somit steuerlich attraktiver ist. Zudem muss die Pensionskasse die Rente nicht an die Teuerung anpassen, wodurch man sich unter Umständen von der Rente immer weniger leisten kann. Tatsächlich kann ein teilweiser Bezug als Kapital dann sinnvoll sein, wenn sich jemand in den ersten Jahren seines Ruhestands etwas mehr leisten möchte, zum Beispiel Reisen oder ein spezielles Hobby. Für eine Rente wiederum spricht, dass sie einfacher im Handling ist, weil eine monatliche Zahlung analog zum früheren Lohn erfolgt. Darüber hinaus fliesst sie ein Leben lang.
Kapital oder Rente:
Wofür hat sich das Ehepaar Bauer entschieden? Eine Gegenüberstellung zwischen der monatlichen Rente ohne Kapitalbezug und dem geplanten Budget resultierte in einem klaren Einkommensüberschuss, was auch eine höhere Steuerbelastung nach sich ziehen würde. Rita und Anton haben sich letztendlich für die Mischvariante «Rente und Kapital» entschieden.
Konkret wollten sie ihre Fixkosten von jährlich 60 000 Franken durch die Rentenzahlungen aus AHV und Pensionskasse decken. Das restliche Kapital haben die Bauers in einem bewährten Vermögenskonzept strukturiert. Dabei wurden die Vermögenswerte des Ehepaars in drei Vermögenstöpfe eingeteilt, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Der erste Topf dient der Deckung der kurzfristigen Einkommenslücke und beinhaltet eine «eiserne Reserve».
Im zweiten Topf haben die Bauers mit einer ausgewogenen Anlagestrategie investiert, um langfristig Zusatzausgaben decken zu können und Ziele zu Lebzeiten zu verwirklichen. Der dritte Topf schliesslich ist auf einen langfristigen Anlagehorizont ausgerichtet, legt den Fokus auf Vermögenswachstum und umfasst den Teil, den die Bauers selbst nicht benötigten und vielleicht einmal ihren Kindern weitergeben wollen. Jeder Kunde soll sich mit seiner individuellen Finanzplanung wohlfühlen. Dies fällt sehr oft stärker ins Gewicht als der rein rechnerische Aspekt. Der gefasste Plan sollte zudem regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst werden. Finanzplanung bedeutet in unserer täglichen Arbeit unter anderem vertrauensvolle Begleitung vor und nach dem Übertritt in den Ruhestand.
Kassenreglement nicht vergessen
Ein wichtiger Punkt in der begleiteten Vorbereitung und Umsetzung des Vermögenskonzepts während der letzten drei Jahre bestand für das Ehepaar Bauer zudem darin, die spezifischen Bestimmungen in ihren Pensionskassen-Reglementen zu berücksichtigen. Viele künftige Rentner kennen leider relevante Bestimmungen wie Anmeldefristen, Auszahlungsbedingungen und gesetzliche Vorgaben für einen Kapitalbezug nicht. Die Anmeldefristen können unter Umständen mit maximal drei Jahren sehr lang sein. Aber die Eheleute Bauer haben auch diese Hürde souverän gemeistert. Sie bewirtschaften ihr Altersvermögen inzwischen mit unternehmerischem Feuer. Sie setzen den Plan sehr exakt um und können dadurch indirekt ihren Unternehmergeist weiterleben lassen. Zugleich gelingt es ihnen, ihren gut vorbereiteten und wohlverdienten Ruhestand zu geniessen. Das muss unser gemeinsames Ziel sein!
*Kundennamen geändert