Neuigkeiten |

Neues Finanzhaushaltsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft

30.05.2017

Der Regierungsrat hat das neue Finanzhaushaltsgesetz auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit wird das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2 im Kanton Schaffhausen eingeführt. Der Staatsvoranschlag 2018 des Kantons wird erstmals nach HRM2 aufgebaut sein. HRM2 bringt eine verbesserte und logischere Darstellung der Kontenrahmen und der funktionalen Gliederung in Angleichung an das privatwirtschaftliche Rechnungswesen. Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage werden so abgebildet, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Das neue Gesetz orientiert sich am Musterfinanzhaushaltsgesetz der FDK. Es berücksichtigt die Fachempfehlungen für die Kantone und Gemeinden und trägt den kantonalen und kommunalen Finanzvorgaben und -gewohnheiten Rechnung. Struktur und Inhalt des geltenden Finanzhaushaltsgesetzes wurden vollständig überarbeitet und verschiedene Themenbereiche neu aufgenommen.

Durch eine Anpassung an HRM2 können Transparenz und Aussagekraft der Rechnungslegung wesentlich gesteigert werden. Dies ist für eine koordinierte Finanzpolitik, den Finanzausgleich und die Aussagekraft von Finanzstatistiken unabdingbar. Auch ermöglichen standardisierte Rechnungssysteme schnellere und effizientere Datenerhebungen, was Kosten spart. Mit HRM2 wird der Fokus der politischen Debatte vermehrt von den einzelnen Konten hin zu den finanzpolitischen Zielen sowie den Kennzahlen verlagert.

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail