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Änderung des Schulgesetzes tritt am 1. August 2014 in Kraft

10.06.2014

Die Änderung des Schulgesetzes tritt am 1. August 2014 in Kraft. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat). Es handelt sich um die Verschiebung des Stichtages zum Eintritt in den Kindergarten (Schulpflicht) um drei Monate und die Einführung der 11-jährigen Schulpflicht (bisher 9 Jahre; neu mit 2 Jahren Kindergartenobligatorium). Neu gilt die Schulpflicht als erfüllt, wenn die Grundausbildung, die aus Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I besteht, vollständig abgeschlossen ist. Die Schulpflicht (inkl. Kindergarten) beträgt grundsätzlich 11 Jahre. Kinder werden frühestens mit dem vollendeten 4. Altersjahr im Kindergarten eingeschult. Dieser dauert in der Regel zwei Jahre. In der Praxis wird keine Änderung gegenüber heute eintreten. Der Stichtag für den Beginn der Schulpflicht ist gemäss HarmoS-Konkordat erstmals im Schuljahr 2015/2016 verbindlich auf den 31. Juli festzulegen. Um einen fliessenden Übergang vom alten ins neue Recht mit vernünftigen Klassengrössen zu gewährleisten, wird im Sinne einer Übergangsregelung der Stichtag im Schuljahr 2014/2015 auf den 30. Juni festgesetzt.
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