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Regierung für neue Regelung bei Fantransporten zu Sportveranstaltungen

25.09.2012

Der Regierungsrat äussert sich positiv zur neuen Regelung bei Fantransporten zu Sportveranstaltungen, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung wird die Betriebssicherheit des öffentlichen Verkehrs bei Fantransporten wieder gewährleistet und können Sachschäden verhindert werden. Die heutige Transportpflicht wird gelockert. Bahn- und Busbetriebe können künftig Fangruppen, welche zu Sportveranstaltungen reisen, zur Benützung von Extrazügen oder -bussen verpflichten. Die Organisation der jeweiligen Transporte obliegt den Sportvereinen.
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