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Änderung der Bauverordnung

15.12.2015

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2016 eine Teilrevision der Bauverordnung vorgenommen. Hintergrund ist das neue Zweitwohnungsgesetz des Bundes, das auf Anfang 2016 in Kraft treten wird. Das Bundesgesetz regelt die Zulässigkeit des Baus neuer Wohnungen sowie der baulichen und nutzungsmässigen Änderung bestehender Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Alle Kantone haben eine Aufsichtsbehörde zu bezeichnen. Im Kanton Schaffhausen wird diese Aufsichtsaufgabe dem Planungs- und Naturschutzamt übertragen. Zurzeit weist keine Gemeinde des Kantons Schaffhausen einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aus.

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