Bei einer Verkehrskontrolle in der Stadt Schaffhausen am frühen Samstagmorgen (15.01.2011) wurden bei einem 36-jährigen deutschen Autofahrer Alkoholsymptome festgestellt. Die anschliessenden Atemalkoholproben ergaben einen Wert von 1.00 Promille. Dem fehlbaren Autofahrer musste der Führerausweis abgenommen werden.
Um 05.00 Uhr am selben Samstagmorgen (15.01.2011) kontrollierte eine Patrouille der Schaffhauser Polizei einen 20-jährigen Schweizer, der sein Auto unerlaubterweise auf dem Trottoir der Bachstrasse in der Stadt Schaffhauser parkiert hatte. Bei der Kontrolle wurden beim jungen Mann Alkoholsymtome festgestellt. Die anschliessenden Tests ergaben Werte von rund 0.8 Promille.
Bei einer Kontrolle um 06.45 an der Rheinstrasse wurden bei einem 32-jährigen deutschen Autofahrer ebenfalls Alkoholsymptome festgestellt. Während dieser Kontrolle kam ein 27-jähriger Deutscher zur Kontrollstelle und öffnete die Beifahrertüre des Autos. Der polizeilichen Aufforderung sich auszuweisen oder die Oertlichkeit zu verlassen, kam der junge Mann nicht nach. Der kontrollierte Autofahrer versuchte diesen Vorfall auszunutzen und ergriff zu Fuss die Flucht, konnte aber schon in der benachbarten Rosengasse angehalten und arretiert werden. Dem Autofahrer wurde aufgrund von Messwerten von 1.5 Promille der Führerausweis aberkannt.
Am frühen Sonntagmorgen (16.01.2011) stellte die Grenzwache bei einem 26-jährigen deutschen Autofahrer, der mit seinem Auto den Grenzübergang Thayngen zu passieren beabsichtigte, Alkoholsymptome fest. Die anschliessenden Tests durch die Schaffhauser Polizei ergaben Werte von rund 1.6 Promille. Dem fehlbaren Autofahrer wurde der Führerausweis aberkannt.
Um 08.15 Uhr am Sonntagmorgen (16.01.2011) wurden beim Grenzübergang Neuhausen am Rheinfall durch das Grenzwachkorps bei einem 28-jährigen deutschen Autofahrer ebenfalls Alkoholsymptome festgestellt. Bei diesem Mann brachten die anschliessenden Tests Werte von rund 1.8 Promille hervor. Dem fehlbaren Autofahrer wurde der Führerausweis durch die Schaffhauser Polizei aberkannt.