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Neue Vereinbarung zwischen Schaffhausen und Zürich zu Aufsicht über berufliche Vorsorge

15.11.2011

Seit 2007 führt der Kanton Zürich die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Schaffhausen. Die entsprechende Vereinbarung ist aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene anzupassen. Neu müssen ab dem 1. Januar 2012 die Aufsichtsbehörden öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit sein. Der Kanton Zürich gliedert seine bisherige Amtsstelle aus und schafft die selbständige Anstalt "BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich". Nachdem sich die bisherige Aufsicht durch den Kanton Zürich bewährt hat, wird die Zusammenarbeit fortgesetzt. Entsprechend ist die bisherige Vereinbarung durch eine neue Vereinbarung mit der "BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich" zu ersetzen. Sie unterliegt der Genehmigung des Kantonsrates. Der Regierungsrat hat deshalb eine Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Inhaltlich stimmt die neue Vereinbarung mit der bisherigen weitestgehend überein. Einzig die von der "BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich" bei den Vorsorgeeinrichtungen erhobenen Gebühren werden steigen. Sie werden neu etwa gleich hoch sein wie diejenigen der Ostschweizer Kantone. Die Aufsicht über die klassischen Stiftungen verbleibt weiterhin im Kanton Schaffhausen.
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