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Ostschweizer Spitalvereinbarung wird verlängert

20.08.2013

Der Regierungsrat hat der Verlängerung der Bestimmungen der Ostschweizer Spitalvereinbarung zu den Kosten der universitären Lehre und Forschung zugestimmt. Die Vereinbarung gilt seit den Anfang 2012 in Kraft getretenen neuen bundesrechtlichen Regeln zur Spitalplanung und zur Spitalfinanzierung. Daneben enthält die Vereinbarung auch - bis Ende 2012 befristete - Bestimmungen über die Abgeltung der Kosten für die universitäre Lehre und Forschung. Dieser Abgeltungsmodus ermöglicht eine solidarische Abgeltung überproportionaler Aufwendungen in Lehre und Forschung der Standortkantone von Universitätskliniken und Zentrumsspitälern. Da die landesweite Vereinbarung über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung erst ab Anfang 2015 vorliegen dürfte, wurden die entsprechenden Artikel der Ostschweizer Spitalvereinbarung bis Ende 2014 verlängert.

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