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Keine Doppeluntersuchungen mehr durch Schulzahnklinik

28.06.2011

Der Regierungsrat hat eine Änderung bei den Reihenuntersuchungen der Schülerinnen und Schüler durch die Schulzahnklinik vorgenommen. Er hat auf den 1. Juli 2011 eine entsprechende Revision der Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik beschlossen. Damit wird das vom Kantonsrat erheblich erklärte Postulat "Keine unnötigen Doppeluntersuchungen durch die Schulzahnklinik" der Kantonsräte Heinz Rether und Thomas Hurter umgesetzt. Gleichzeitig werden einzelne Bestimmungen über die Organisation und das Angebot der Schulzahnklinik an aktuelle Entwicklungen angepasst. Neu haben Schüler und Schülerinnen, die sich von einem Privatzahnarzt oder von einer Privatzahnärztin untersuchen lassen, die jährliche Kontrolle mittels Bescheinigung nachzuweisen. Für alle anderen findet nach wie vor eine jährliche Reihenuntersuchung durch die Schulzahnklinik statt. Wer die Untersuchung durch einen Privatzahnarzt nicht nachweist, hat sich ebenfalls der Reihenuntersuchung zu unterziehen. Neu beginnen die Reihenuntersuchungen durch die Schulzahnklinik jeweils erst nach den Herbstferien statt wie bisher nach den Sommerferien. Die neue Regelung führt wegen des administrativen Mehraufwandes zu Mehrkosten von rund 12'000 Franken pro Jahr. Einsparungen sind - entgegen der Meinung der Postulanten - nicht möglich: Die von der Reihenuntersuchung "befreiten? Kinder und Jugendlichen verteilen sich auf alle untersuchten Klassen, weshalb die frei werdende Kapazität für die Schulzahnklinik nur marginal ist. Der Regierungsrat wird deshalb die weitere Entwicklung verfolgen und überprüfen, ob sich diese vom Kantonsrat verlangten Änderungen in der Praxis bewähren werden.
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