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Schutzverfügung für Auengebiet in Rüdlingen und Buchberg

23.05.2017

Der Regierungsrat hat eine Schutzverfügung für den Schaffhauser Teil des Auengebietes «Eggrank - Thurspitz» von nationaler Bedeutung in Rüdlingen und Buchberg erlassen. Das Schutzgebiet am Rhein hat heute eine besondere Bedeutung als Brutgebiet für Vögel und als Lebensraum für Biber, Amphibien, Ringelnatter, Fische, Libellen und Muscheln. Schutzziele sind die Erhaltung und Förderung der auentypischen Lebensräume unter Beibehaltung des Längsdamms und die Schaffung von beruhigten Zonen für störungsanfällige Arten, insbesondere für Brutvögel. Mit den Aufwertungsmassnahmen der letzten Jahre wurde auch die Attraktivität des Gebietes für Erholungssuchende erhöht. Dadurch hat der Freizeitdruck auf die sensiblen Bereiche des Auengebietes massiv zugenommen. Es ist deshalb notwendig, eine Schutzverfügung - analog zum Kanton Zürich - zu erlassen. Die Schutzverfügung besagt, dass Handlungen und Nutzungen, welche die Schutzziele gefährden, untersagt sind. Der bestehende Wanderweg entlang des Rheins bleibt weiterhin uneingeschränkt begehbar.

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