Neuigkeiten |

Revision des Brandschutzgesetzes tritt gestaffelt in Kraft

14.02.2017

Der Regierungsrat hat die Revision des Brandschutzgesetzes auf den 1. März 2017 in Kraft gesetzt. Die Bestimmung über die Beiträge des Kantons an die Schadenbekämpfung und die Feuerwehr tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in Kraft, was von den Feuerwehren begrüsst wird. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Mit der Gesetzesrevision wird der massgeblichen Veränderung der Feuerwehrlandschaft im Kanton Schaffhausen in den letzten zehn Jahren Rechnung getragen. Konkret werden die Bestimmungen zur Struktur und zur Zusammenarbeit der Feuerwehren angepasst. Es wird zu einer flexibleren Aufgabenzuweisung übergegangen und verstärkt auf die Nachbarschaftshilfe sowie die Hilfe aus der Region gesetzt. Im Weiteren werden die neuen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen umgesetzt. Die neuen interkantonalen Brandschutzvorschriften wurden mit den Baurechtsbegriffen harmonisiert und beinhalten im Vergleich zum früheren Recht eine Liberalisierung. Es werden verbindliche Sorgfaltspflichten sowie Regelungen zum baulichen Brandschutz und zur Stärkung der Eigenverantwortung der Eigentümer und Nutzer festgelegt.

Der Regierungsrat hat gleichzeitig eine Teilrevision der Brandschutzverordnung mit ebenfalls gestaffelter Inkraftsetzung beschlossen. Damit wird die Gesetzesänderung auf Verordnungsstufe umgesetzt. Daneben werden einige verfahrenstechnische Anpassungen bzw. Konkretisierungen vorgenommen.

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail