Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Ergebnis der Vernehmlassung zum Gesetz zur Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
30.03.2011
Der Regierungsrat hat am 19. Oktober 2010 die Vernehmlassung zum Gesetz zur Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes eröffnet. Hintergrund der Vorlage ist eine grundlegende Änderung des Vormundschaftsrechts durch den Bund. Künftig soll es sich bei der mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht befassten Behörde um eine Fachbehörde handeln. Den Kantonen obliegt die Organisation der Behörden. Die Vernehmlassungsvorlage sieht für den Kanton Schaffhausen eine kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und kommunal-regionale Berufsbeistandschaften vor. Die Schaffung einer kantonalen KESB wird von den Vernehmlassungsteilnehmern positiv aufgenommen. Zahlreiche Gemeinden sprechen sich aber gegen regionale Berufsbeistandschaften aus. Sie möchten diese Aufgabe ebenfalls dem Kanton übertragen. Dabei akzeptieren die Vernehmlassungsteilnehmer grundsätzlich eine Kostentragung durch die Gemeinden.
Das bisherige System mit kommunalen Vormundschaftsbehörden ist praktisch nicht mehr möglich, da der Bund Fachbehörden vorschreibt. Die Vernehmlassungsvorlage sieht deshalb eine einzige kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vor, die interdisziplinär zusammengesetzt und als Fachgericht ausgestaltet ist. Sie soll aus fünf Mitgliedern sowie dem Fachsekretariat bestehen und durch das Obergericht gewählt werden. Dies stösst bei den Parteien, Gemeinden und betroffenen Organisationen auf grosse Zustimmung. Die Wahl der Mitglieder der KESB durch das Obergericht wird mehrheitlich befürwortet, vereinzelt jedoch die Wahl durch den Kantonsrat vorgeschlagen. Teilweise wird vorgeschlagen, neben den ordentlichen Mitgliedern auch Ersatzmitglieder zu wählen, um Engpässe bei Ferienabwesenheiten, Krankheit etc. zu vermeiden.
Zuständig für die Ernennung eines Beistandes ist von Bundesrechts wegen die KESB. Wird kein geeigneter privater Beistand gefunden, ist ein Berufsbeistand zu ernennen. Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass die Berufsbeistandschaften durch die Gemeinden in regionaler Zusammenarbeit geführt werden. Viele Landgemeinden sprechen sich gegen regionale Berufsbeistandschaften aus und möchten auch diese Aufgaben dem Kanton übertragen. Die Stadt Schaffhausen sowie Neuhausen am Rheinfall, welche bereits heute eigene Amtsvormundschaften führen, setzen sich jedoch für die Beibehaltung ihrer bisherigen Amtsvormundschaften ein, d.h. sie können sich die Regionalisierung durchaus vorstellen. Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer sind in dieser Frage gespalten.
In Bezug auf die Finanzierung der Berufsbeistandschaften ist zwar die Mehrheit der Gemeinden gegen die Kostentragung durch die Gemeinden, die Stadt Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, einige weitere Gemeinden sowie die meisten Parteien sprechen sich jedoch dafür aus. Allerdings akzeptieren jedoch die meisten Vernehmlassungsteilnehmer eine Kostentragung durch die Gemeinden mittels eines Steuerfussabtausches, falls die regionalen Berufsbeistandschaften verwirklicht werden. Damit anerkennen sie zumindest indirekt, dass es sich bei der Führung der Beistandschaften grundsätzlich um eine kommunale Aufgabe handelt.
Bei der Revision des Vormundschaftsrechts wird auch die fürsorgerische Unterbringung (früher fürsorgerische Freiheitsentziehung) neu geregelt. Neben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde können die Kantone auch Ärztinnen und Ärzte bezeichnen, die eine fürsorgerische Unterbringung anordnen können. Die Vernehmlassungsvorlage sieht deshalb vor, dass die in der Schweiz zur selbständigen Berufsausübung zugelassenen Ärztinnen und Ärzte die Unterbringung bis zu drei Tagen anordnen können, wobei die ärztliche Leitung eine Unterbringung bis zu sechs Wochen anordnen könnte. Die Unterbringung durch die ärztliche Leitung wird in der Vernehmlassung kritisiert, da darin eine Interessenkollision gesehen wird.
Der Regierungsrat wird gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung die Vorlage für den Kantonsrat ausarbeiten. Diese wird voraussichtlich im 2. Quartal 2011 vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedet werden.