Neuigkeiten |

Axpo: Kantone und Kantonswerke wollen Gründungsvertrag ablösen sowie Verwaltungsrat verkleinern und entpolitisieren

21.12.2016

Die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke) der Axpo Holding AG* richten ihre Beteiligung auf eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens sowie auf die heutige Marktrealität aus. Der Gründungsvertrag aus dem Jahr 1914 soll durch einen zeitgemässen Aktionärsbindungsvertrag ersetzt werden. Zudem soll der Verwaltungsrat verkleinert, ausschliesslich nach fachlichen Kriterien zusammengesetzt und entpolitisiert werden.

Mit dem Schweizer Stromversorgungsgesetz wurde der Schweizer Strommarkt im Jahr 2009 teilliberalisiert. Damit änderten sich auch die Verantwortlichkeiten. Die Axpo Holding AG, die den Nordostschweizer Kantonen und deren Kantonswerken gehört, ist nicht mehr für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung in der Nordostschweiz verantwortlich. Das Unternehmen leistet als führender Schweizer Stromerzeuger und -händler jedoch weiterhin einen wichtigen Beitrag an die gesamtschweizerische Stromversorgung.

Gemeinsame Ziele für die Zukunft festlegen

Der NOK-Gründungsvertrag von 1914 zwischen den Eigentümerkantonen basiert immer noch auf der bei der Gründung geltenden Marktrealität, als die Axpo (vormals Nordostschweizerische Kraftwerke NOK) über das Monopol verfügte. Aufgrund der veränderten Verantwortlichkeiten und Marktbedingungen entspricht ein grosser Teil der Bestimmungen des Gründungsvertrags nicht mehr der Realität auf dem Strommarkt und ist deshalb nicht mehr umsetzbar. Deshalb sind die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke) der Axpo übereingekommen, den Gründungsvertrag durch einen zeitgemässen Aktionärsbindungsvertrag zu ersetzen. Sie legen dazu gemeinsame Ziele für die Zukunft der Axpo fest. Oberstes Ziel der Eigentümer ist es dabei, den langfristigen Unternehmenserfolg der Axpo sicherzustellen.

Verwaltungsrat verkleinern und entpolitisieren

Die Teilliberalisierung des Strommarkts hat auch zur Folge, dass sich die Axpo und die Elektrizitätswerke der Kantone heute teilweise konkurrenzieren. Dadurch geraten die Regierungsmitglieder der Axpo-Kantone und Verwaltungsräte, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Axpo und demjenigen ihres kantonalen Elektrizitätswerks angehören, zunehmend in Rollen- und Interessenskonflikte. Darum sind die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke) übereingekommen, den Verwaltungsrat zu entpolitisieren und nur noch nach fachlichen Kriterien zu besetzen: So sollen künftig keine Regierungsmitglieder oder Verwaltungsratsmitglieder von Kantonswerken in den Verwaltungsrat der Axpo entsandt werden (keine Doppelmandate). Zudem soll der heute 13-köpfige Verwaltungsrat auf eine zeitgemässe Grösse verkleinert werden. Auch diese Massnahme hat zum Ziel, das Unternehmen auf eine erfolgreiche Zukunft auszurichten.

Arbeitsgruppen der Aktionäre (Kantone und Kantonswerke) bereiten diese Änderungen unter der Federführung der Kantone Aargau und Zürich vor. Die Verkleinerung und Entpolitisierung des Verwaltungsrats soll bis zur Axpo-Generalversammlung 2018 umgesetzt werden.

--------------


* = Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zug und Zürich sowie der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, der AEW Energie AG, der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG, des Elektrizitätswerks des Kantons Thurgau AG sowie des Elektrizitätswerks des Kantons Schaffhausen AG

Telefon
Karte
Webseite
E-Mail