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Leistungsvereinbarung mit Christian Morgenstern Schule

26.06.2012

Der Regierungsrat hat die zwischen dem Erziehungsdepartement und der Christian Morgenstern Schule abgeschlossene Leistungsvereinbarung genehmigt. Die neue Leistungsvereinbarung gilt wiederum für ein Jahr bis Ende Juli 2013. Mit dem seit 2005 geltenden Sonderschulrecht können zur Erfüllung von Bedürfnissen, welche die öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons "Schaffhauser Sonderschulen" nicht abdeckt, mit bewilligten privaten Sonderschulen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Christian Morgenstern Schule erbringt für den Kanton sonderpädagogische und pädagogisch-therapeutische Leistungen. In die Christian Morgenstern Schule werden Kinder mit einer geistigen Behinderung aufgenommen.
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