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Ja zu strengeren Kriterien für Grossbanken

08.03.2011

Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Bankengesetzes grundsätzlich zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Der Gesetzesentwurf enthält Massnahmen zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossbanken. Hintergrund der neuen Bestimmungen ist die Erkenntnis, dass die Schieflage grosser Finanzinstitute das Funktionieren des gesamten Finanzsystems bedrohen und damit die Volkswirtschaft gefährden kann. Grosse Finanzinstitute sind «too big to fail» («zu gross, um zu scheitern»).

Vorgeschlagen werden vier Kern- sowie zwei Begleitmassnahmen: Die Stärkung der Eigenmittelbasis sowie strengere Liquiditätsanforderungen sollen als Präventivmassnahmen zur Vermeidung künftiger Krisen dienen; Massnahmen in den Bereichen Risikoverteilung und Organisation sollen die Zwangssanierung oder die geordnete Liquidation systemrelevanter Banken ermöglichen. Vorgesehen sind zudem die Regulierung von variablen Vergütungen im Falle von Staatshilfe sowie steuerliche Massnahmen zur Entwicklung eines Schweizer Kapitalmarktes für Obligationen und insbesondere bedingte Pflichtwandelanleihen.

Die Regierung begrüsst das vorgeschlagene Massnahmenpaket. Nach Ansicht des Regierungsrates wäre es aus rechtsstaatlicher Sicht von Vorteil, wenn die oftmals vagen Formulierungen bereits auf Stufe des formellen Gesetzes konkretisiert würden und nicht zu viel den Ausführungsbestimmungen des Bundesrates und der Aufsichtsbehörden überlassen bliebe. Die vorgesehenen Massnahmen stellen namentlich in den Bereichen Risikoverteilung und Organisation erhebliche Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit dar. Diese Umstellungen haben nicht nur für die Grossbanken Folgen, sondern für die gesamte Bankbranche. Deshalb müssen die Interessen der übrigen Banken bei der Umsetzung gebührend Berücksichtigung finden. Ebenso sind die internationalen Entwicklungen hinsichtlich «too big to fail» im Auge zu behalten, um einen Alleingang zum Nachteil des gesamten Finanzplatzes Schweiz und damit auch der schweizerischen Volkswirtschaft zu verhindern.
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