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Zwei Grundsatzbeschlüsse des Entlastungsprogramms 2014 in Kraft getreten

12.01.2016

Die beiden Grundsatzbeschlüsse aus dem Entlastungsprogramm 2014 (EP2014) sind am 17. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die beiden Referendumsfristen sind unbenutzt abgelaufen. Es handelt sich einerseits um den Grundsatzbeschluss betreffend Verzicht auf die Weiterführung von WoV mit der Einführung des neuen «Harmonisierten Rechnungslegungsmodells für die Kantone und Gemeinden (HRM2)». Mit dem Grundsatzbeschluss wird der Regierungsrat beauftragt, im Zusammenhang mit der auf das Jahr 2018 geplanten Einführung von HRM2 die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Weiterführung der «Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV)» für einzelne Dienststellen auszuarbeiten. Der zweite Grundsatzbeschluss betrifft das Verfahren zur Umsetzung der Massnahme "Volksschule aus einer Hand". Der Grundsatzbeschluss legt fest, dass bei der Ausarbeitung einer Vorlage zur Umsetzung dieser Massnahme ein zweistufiges Verfahren, bestehend aus einem Vor- und einem Hauptprojekt, anzuwenden ist.
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