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Teilrevision des Schulgesetzes tritt am 1. August 2017 in Kraft

28.03.2017

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Schulgesetzes auf den 1. August 2017 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Gesetzesrevision schafft die Grundlage für die freiwillige Ein- und Weiterführung von geleiteten Schulen auf kommunaler Ebene ohne Kostenfolge für den Kanton Schaffhausen. Hintergrund ist eine vom Kantonsrat im Dezember 2013 erheblich erklärte Motion mit dem Ziel, dass Gemeinden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Schulwesen soweit sinnvoll den freiwillig eingeführten Schulleitern bzw. Schulleiterinnen zuweisen können. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage wird dies ohne Kostenbeteiligung durch den Kanton möglich.

Gemeinden, die sich für Schulleiter bzw. Schulleiterinnen mit Kompetenzen entscheiden, werden automatisch bisherige Entscheidungskompetenzen der Schulbehörden zugunsten der Schulleiter bzw. Schulleiterinnen einschränken müssen. Den Gemeinden steht ein einheitlich und abschliessend definiertes Paket an Kompetenzen und Aufgaben zur Verfügung, welches auf den Schulleiter bzw. die Schulleiterin übertragen werden kann.

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