Der Regierungsrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative "für eine höhere Besteuerung grosser Einkommen (Reichensteuerinitiative)". Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Mit der Initiative sollen die höheren Einkommen stärker besteuert werden. Konkret wird die Einführung einer Tarifstufe von 13 % für steuerbare Einkommensteile über 210'100 Franken verlangt. Die Einführung einer zusätzlichen Tarifstufe würde für den Kanton zusätzliche Steuereinnahmen von 1,5 Mio. Franken bedeuten, aber nur dann, wenn alle von der neuen Tarifstufe betroffenen Steuerpflichtigen im Kanton Schaffhausen bleiben würden. Würde nur schon jeder neunte Steuerpflichtige dieser Gruppe aus dem Kanton wegziehen, würden - trotz der neuen Regelung - Steuereinbussen resultieren.
In den vergangenen Jahren ist es mit der kantonalen Steuerpolitik gelungen, das Steuersubstrat wesentlich auszuweiten und insbesondere durch die Ansiedlung neuer Unternehmen über 3'000 Arbeitsplätze zu schaffen. Nach vielen Jahren der Stagnation der Bevölkerung ist seit kurzem wieder ein Bevölkerungswachstum festzustellen. Die Steuerstrategie des Kantons Schaffhausen hat sich bewährt, konnten doch in den Jahren 2002 bis 2011 die Kantonssteuereinnahmen bei den hohen Einkommen um rund 8,7 Mio. Franken gesteigert werden, obwohl in der Zwischenzeit die Höchststeuerbelastung gesenkt wurde. Die tiefen und mittleren Einkommen konnten dadurch allein bei den Kantonssteuern um gut 1,1 Mio. Franken entlastet werden. Die massvolle Besteuerung hoher Einkommen hat sich somit für alle ausbezahlt. Mit der Einführung einer neuen Tarifstufe für hohe Einkommen würde der Kanton Schaffhausen in Verbindung mit den im Vergleich überdurchschnittlich hohen Vermögenssteuern zweifellos für hohe Einkommen erheblich an Attraktivität einbüssen. Steuerpflichtige mit hohem Einkommen und/oder hohem Vermögen zahlen in den anderen Kantonen des Grossraums Zürich bereits heute grossmehrheitlich und teilweise markant weniger Steuern als im Kanton Schaffhausen. Der Regierungsrat sieht unter den gegebenen Umständen keine Veranlassung zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zur Initiative.