Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz auf den 1. Januar 2016 revidiert. Konkret wurden die Finanzierungsrichtwerte der Pflegebedarfsstufen für die kommunalen Heime angepasst. Hintergrund der Änderung ist die neu vorliegende Statistik der Schaffhauser Alterspflegeheime für das Betriebsjahr 2014, die vom Heimverband curaviva aufbereitet wurde. Im Jahr 2014 waren noch 6 von 14 erfassten Heimen in der Lage, auf der Basis der ordentlichen Tarife und Pflegekostenabgeltung ein kostendeckendes Betriebsergebnis zu erreichen. Die anderen 8 Heime, die zusammen 72 % der Heimplätze im Kanton anbieten, mussten zusätzliche Defizitbeiträge der Gemeinden beanspruchen. Für das kommende Jahr rechnen die meisten Heime mit einer weiteren Reduktion des Kostendeckungsgrades und einem entsprechenden Anstieg der Betriebsdefizite. Ein Hauptgrund liegt darin, dass der Anteil der Betagten, die relativ früh mit einem noch geringen Pflegebedarf ins Heim eintreten, laufend zurückgeht. Gemäss Altersbetreuungs- und Pflegegesetz sollte mit den Richtwerten zur Pflegefinanzierung im Normalfall bei wirtschaftlicher Betriebsführung eine kostendeckende Restfinanzierung der Pflege erreicht werden. Dieses Ziel kann mit den aktuellen Ansätzen nicht mehr erreicht werden.
Auf 2016 wird der kalkulatorische Basisansatz von 66 auf 69 Franken pro Pflegestunde angehoben. Mit dem neuen Ansatz liegt der Kanton Schaffhausen in einem vergleichbaren Rahmen wie zahlreiche andere Ostschweizer und Zentralschweizer Kantone. Die Anpassung führt bei Heimbewohnern der untersten Pflegestufen zu bescheidenen Anpassungen der selbst aufzubringenden Pflegebeiträge im Ausmass von Fr. 0.50 (Stufe 1) bzw. Fr. 1.50 (Stufe 2) pro Tag. Bei den höheren Pflegestufen ergeben sich Steigerungen der Normbeiträge der Gemeinden zwischen Fr. 2.50 (Stufe 3) und Fr. 11.50 (Stufe 12) pro Pflegetag. Auf Seiten der Heime werden die neuen Normbeiträge eine Erhöhung der ausgewiesenen Beiträge für Pflegeleistungen in einem Gesamtrahmen von 1,5 Mio. Franken bewirken.