Ab kommenden Dienstag, 18. März 2014 wird eine neuartige Wiffe im Rhein getestet. Mit einem speziellen, drehbaren Aufsatz sollen Boote oder auch Schwimmer bei einer Kollision nicht an der Wiffe hängenblieben, sondern von dieser abgewiesen werden. Damit soll die Unfallgefahr reduziert werden. Wiffen sind für die Schifffahrt auf dem Rhein unabdingbare Navigationshilfen. Die seit jeher eingesetzten, starren Wiffen aus Eichenpfählen bergen jedoch ein beträchtliches Gefahrenpotential für den Freizeitverkehr auf dem Fluss. Verschiedentlich ist es schon zu Unfällen gekommen. Das Baudepartement beauftragte das kantonale Tiefbauamt mit der Suche und Evaluation einer neuen Fahrrinnenkennzeichnung, um Unfällen künftig besser vorbeugen zu können. Die Abteilung Gewässer liess daraufhin durch die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) konstruktive Konzepte für einen verbesserten Unfallschutz erstellen. In der ZHAW wurde diese Aufgabe im Schnittstellenbereich zwischen Bauingenieur- und Architektenwesen angesiedelt. Die Studierenden erarbeiteten, unter Anleitung eines Dozententeams, verschiedene Vorschläge für eine neue Signalisation der Fahrrinne zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen. Die Arbeiten der ZHAW-Studierenden dienten als wertvolle Grundlage. Eine Variante wurde von lokalen Ingenieuren und Metallbauern weiterentwickelt und als Prototyp hergestellt. Ab Dienstag, 18. März 2014, wird im Bereich «Schupfen» eine neuartige Wiffe getestet. Ein drehbarer Schwimmkörper soll verhindern, dass Boote oder auch Schwimmer bei einer Kollision an der Wiffe hängenbleiben, sondern von dieser abgewiesen werden. Damit soll zukünftig die Gefahr von Unfällen verringert werden. Dieser Versuch wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Thurgauer und Deutschen Behörden durchgeführt. In der Planung wurde auch die Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) einbezogen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund Fr. 35'000.--. Sie werden zu gleichen Teilen vom Kanton Schaffhausen, dem Kanton Thurgau und dem Landratsamt Konstanz getragen. Der Versuch dauert voraussichtlich 1 Jahr. Danach soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.
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Wiffen im Rhein Die Schifffahrt auf dem Untersee und Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen und die entsprechende Signalisation der Schifffahrtsrinne ist zwischen der Schweiz und Deutschland mit einem Vertrag aus dem Jahr 1973 geregelt. Eine Übereinkunft betreffend die «Verbaakung» der Wasserstrassen von Konstanz bis Schaffhausen aus dem Jahr 1878 regelt die Art und Weise der Schifffahrtszeichen. Gemäss dieser Übereinkunft übernimmt der Kanton Schaffhausen die «Verbaakung» und den Unterhalt auf der gesamten Rheinstrecke und verwendet dazu «kräftige und leicht sichtbare Wiffen (Baaken)». Die Kosten werden vom Land Wadenwürttemberg, dem Kanton Thurgau und dem Kanton Schaffhausen zu je einem Drittel übernommen.
Eine Wiffe besteht aus einem Pfahl, auf welchem ein Grün-Weißes Signal (Schifffahrtszeichen D.2) montiert ist. Die grüne Seite markiert die Fahrrinne der Kursschiffe. Boote mit wenig Tiefgang wie z.B. Weidlinge oder Schlauchboote sollten unbedingt auf der weissen Seite fahren und einen Sicherheitsabstand zu den Wiffen halten.
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