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Anpassung des kantonalen Richtplans zum Thema Windenergie

22.03.2018

Die Planungsarbeiten zum Projekt Windenergie «Chroobach» sind weit fortgeschritten. Der Regierungsrat hat diesen Standort im kantonalen Richtplan deshalb auf die Stufe Festsetzung gehoben, so dass die weiteren Planungsschritte erfolgen können. Die beiden Standorte auf dem Randen bleiben unverändert als Vororientierung im Richtplan. Während dort weitere Abklärungen nötig sind, fällt der «Wolkensteinerberg» als möglicher Standort weg. Der revidierte Richtplan geht nun an den Kantonsrat zur Genehmigung.

Am 21. Mai 2017 haben die Schweizer Stimmberechtigten der Energiestrategie 2050 des Bundes zugestimmt. Auch der Kanton Schaffhausen hat Ja gesagt. Dieses Ergebnis stärkt die kantonale Energiestrategie, die bereits seit längerem den schrittweisen Ersatz der wegfallenden Kernenergie durch erneuerbare, lokal vorhandene Energien vorsieht. Die Nutzung der Windenergie ist Teil dieser Strategie. Sie könnte längerfristig einen Beitrag von 10 Prozent zum kantonalen Strombedarf leisten.

Gemäss dem per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzten neuen Artikel 10 des eidgenössischen Energiegesetzes haben die Kantone dafür zu sorgen, dass die für die Nutzung der Wasser- und Windkraft geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken im Richtplan festgelegt werden. Soweit nötig, haben sie auch dafür zu sorgen, dass Nutzungspläne erstellt oder bestehende Nutzungspläne angepasst werden. Der Kanton Schaffhausen hat mit der Revision des kantonalen Richtplans im Jahr 2014 diesen Auftrag bereits erfüllt. Damals legte er den Standort «Chroobach» als Zwischenergebnis und die Standorte auf dem Randen, «Hagenturm» und «Randenhus», sowie den Standort «Wolkensteinerberg» als Vororientierung fest.

In der Zwischenzeit konnten neue Erkenntnisse zur Windenergienutzung im Kanton Schaffhausen gewonnen werden. Insbesondere gilt dies für den Standort «Chroobach», wo detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit und Umweltverträglichkeit durchgeführt wurden. Die Regierung hat deshalb beschlossen, die Standorte im Richtplan einer Neubeurteilung zu unterziehen und das Kapitel Windenergie entsprechend anzupassen. Sie schlägt vor, den Standort «Chroobach» auf die Stufe Festsetzung zu heben, die Standorte «Hagenturm» und «Randenhus» auf Stufe Vororientierung zu belassen und auf den Standort «Wolkensteinerberg» zu verzichten. Dieser Vorschlag wurde vom 25. August bis 20. Oktober 2017 in die öffentliche Vernehmlassung geschickt.

Die Richtplananpassung hat ein grosses Echo ausgelöst. Insgesamt gingen beim Planungs- und Naturschutzamt 1’157 E-Mails und Briefe ein, davon über 80 Prozent aus Deutschland. Die Auswertung der Stellungnahmen zeigte allerdings, dass sie sich mehrheitlich nicht auf die Stufe der Richtplanung, sondern auf die Stufe der Nutzungsplanung oder der Baubewilligung bezogen. Ob beispielsweise ein Lärmgutachten zu einem konkreten Projekt fehlerhaft ist oder nicht, muss auf Stufe Nutzungsplanung im Rahmen der Prüfung des Umweltverträglichkeitsberichts geprüft werden. Im Mitwirkungsbericht zur Richtplanänderung sind jedoch sämtliche Anträge und Einwendungen zusammengefasst und damit für die weiteren Planungsschritte zugänglich.

Nach Kenntnisnahme der Mitwirkungsresultate und der grundsätzlich positiven Vorprüfung durch die Bundesstellen hat der Regierungsrat beschlossen, an seinem Vorschlag festzuhalten. Die Standorte «Hagenturm» und «Randenhus» bleiben unverändert als Vororientierung im Richtplan, der Standort «Chroobach» wird im Richtplan festgesetzt.

Der revidierte Richtplan wird nun dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet. Ebenso bedarf der Richtplan der Genehmigung durch den Bund. Damit sind auf Kantonsebene die notwendigen Grundlagen geschaffen, um die Nutzungsplanungsrevision in der Standortgemeinde Hemis-hofen starten zu können. Über die Zonenplanänderung entscheiden die Stimmberechtigten von Hemishofen.
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Vororientierung, Zwischenergebnis, Festsetzung: Die drei Planungstiefen des Richtplans

Der Richtplan ist eine Momentaufnahme im laufenden Planungsprozess. Die Begriffe Vororientierung, Zwischenergebnis und Festsetzung geben Auskunft über den Stand der Planung.
Vororientierungen sind Vorhaben, wo der genaue Ort und die Ausführung offen sind. Das heisst, die Vororientierung nimmt keine Entscheide vorweg. Sie zeigt lediglich auf, dass weitere Abklärungen nötig sind. Das heisst auch: Ein Projekt kann realisiert oder verworfen werden.
Zwischenergebnisse sind Vorhaben, die noch nicht räumlich abgestimmt sind. Das heisst, es ist noch nicht bekannt, wie es realisiert werden soll oder welche Varianten weiterverfolgt werden sollen. Das heisst aber auch, das weitere Vorgehen ist bei diesem Planungsstand klar. Für das Projekt besteht ein Bedarf, dessen Ausführung ist noch offen.
Festsetzungen sind Vorhaben, die räumlich abgestimmt sind. Die weiteren notwendigen Planungsschritte sind klar.

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