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Entwurf zu Anpassung des SIL-Objektblatt-Entwurfs kann noch nicht beurteilt werden

15.11.2012

Der Regierungsrat äussert sich kritisch zum Entwurf der Anpassung des SIL-Objektblattes aufgrund des Flugverkehr-Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Deutschland, wie er in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt festhält. Die Auswirkungen des Staatsvertrages auf den Kanton Schaffhausen hängen weitgehend davon ab, wie der Vertrag in der Schweiz umgesetzt wird. Die bisherigen Unterlagen zur Anpassung des SIL-Objektblattes sind ungenügend. Eine seriöse Abklärung der Auswirkungen der einzelnen Varianten auf den Kanton Schaffhausen ist nicht möglich. Insbesondere kann zurzeit nicht beurteilt werden, ob eine zusätzliche Lärm-Grenzwertüberschreitung zu erwarten ist. Entsprechend kann der Regierungsrat aktuell keine Zustimmung zu einzelnen Varianten abgeben. Die Regierung verlangt vom Bund, die fehlenden Unterlagen zu erarbeiten und zur Stellungnahme vorzulegen. Während den verlängerten Sperrzeiten gemäss Staatsvertrag kommen vorwiegend die Nord-, Ost- und Südkonzepte zur Anwendung. Bei allen Varianten ist grundsätzlich eine erhebliche Erhöhung der Starts Richtung Norden festzustellen. Dies widerspricht dem Grundsatz der fairen Verteilung der Flugbewegungen. Wie bereits in der Vernehmlassung zum Staatsvertrag festgehalten, erwartet der Regierungsrat, dass die Kantone bei der Überarbeitung des SIL-Objektblatt-Entwurfs im gleichen Umfang wie im bisherigen SIL-Prozess in das Verfahren einbezogen werden. Zudem fordert die Regierung, dass die von der Schweiz zu übernehmenden Belastungen durch den Staatsvertrag gleichmässig und angemessen auf die betroffenen Kantone aufgeteilt werden. Dabei wird insbesondere darauf zu achten sein, dass eine zusätzliche Lärm-Grenzwertüberschreitung der Gemeinde Buchberg vermieden wird.
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