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Neue Strafregisterverordnung

20.03.2018

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2019 eine neue Strafregisterverordnung erlassen. Mit dem bundesweit vollautomatisierten Strafregister wurden die bei den Kantonen manuell geführten Strafregister ersetzt. Entsprechend kann die alte kantonale Strafregisterverordnung aufgehoben werden. Im kantonalen Recht ist noch die kantonale Koordinationsstelle zu bestimmen. Diese Aufgabe übernimmt das Amt für Justiz und Gemeinden. Zudem wird in der neuen Verordnung festgehalten, dass sämtliche kantonalen Behörden, welche zur Eintragung von Daten online-anschlussberechtigt sind, auch effektiv an das vollautomatisierte Strafregister angeschlossen werden.

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