Seit Mitte März 2014 wird von Tiefbau Schaffhausen eine neuartige Wiffe im Rhein getestet. Dieser Test wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Thurgauer und Deutschen Behörden durchgeführt. Mit einem speziellen, drehbaren Schwimmkörper sollen Boote und Schwimmer bei einer Kollision nicht an der Wiffe hängenbleiben, sondern von dieser abgewiesen werden. Damit sollte die Unfallgefahr reduziert werden. Nach einem vierjährigen Testbetrieb wurde der Versuch nun ausgewertet und abgeschlossen.
Wiffen sind für die Schifffahrt auf dem Rhein unverzichtbare Navigationshilfen. Die seit jeher eingesetzten, starren Wiffen aus Eichenpfählen bergen jedoch bei Kollisionen ein gewisses Gefahrenpotential für den Freizeitverkehr auf dem Fluss. Verschiedentlich ist es schon zu Unfällen gekommen. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (zhaw) nach einer Lösung gesucht, welche die Sicherheit erhöhen und gleichzeitig die Fahrrinnenkennzeichnung weiterhin gewährleisten soll.
Seit März 2014 ist der Prototyp einer Drehwiffe (Wiffe Nr. 67) im Bereich des «Schupfens» in Betrieb. Die Wiffe hat einen drehbaren Schwimmkörper mit einem Durchmesser von 150 cm und ist damit rund fünfmal grösser als bei einer herkömmlichen Wiffe. Der drehbare Schwimmkörper soll verhindern, dass Boote oder auch Schwimmer bei einer Kollision an der Wiffe hängenbleiben; diese sollen von dieser abgewiesen werden. Damit soll die Gefahr von Unfällen verringert werden.
Nach zwei Jahren Testbetrieb wurde die Eintauchtiefe des Schwimmkörpers von 20 cm auf 130 cm erhöht, weil Anfahrversuche durch die Schaffhauser Polizei gezeigt haben, dass für Schwimmer sowie für niedrige Leichtboote wie Kanus und Kajaks die Gefahr besteht, unter den drehbaren Schwimmkörper gedrückt zu werden. Die grössere Eintauchtiefe des Schwimmkörpers hat dies zwar verbessert, aber auch dazu geführt, dass die Drehfreudigkeit des Schwimmkörpers (erhöhter Wasserdruck) stark abgenommen hat.
Im Spätsommer 2015 und im Herbst 2017 wurde eine Umfrage mit Personen gemacht, welche sich regelmässig am, im oder auf dem Rhein aufhalten. Diese wurden zu ihren Erfahrungen und Beobachtungen im Zusammenhang mit der Drehwiffe befragt. Das Ergebnis fiel kontrovers aus. Aus den Anfahrversuchen, Beobachtungen und den Umfragen ergibt sich aber, dass die im Vergleich zu einer herkömmlichen Wiffe rund fünfzehnmal teurere Drehwiffe in punkto Sicherheit nicht für alle Anspruchsgruppen auf und im Rhein gleichermassen zu überzeugen vermag. Die am Versuch beteiligten Amtsstellen der Kantone Schaffhausen und Thurgau und das Landratsamt Konstanz sind deshalb zum Schluss gekommen, den Versuch nach vier Jahren abzuschliessen und den Schwimmkörper im März 2018 im Zuge der jährlich stattfindenden Unterhaltsarbeiten aus landschaftlichen Gründen zu entfernen. Weitere Drehwiffen sind deshalb nicht geplant. Statt eine neue Holzwiffe (Nr. 67) zu schlagen, wird das schlanke Stahlprofil als Schifffahrtszeichen an dieser Stelle belassen.
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Wiffen im Rhein Die Schifffahrt auf dem Untersee und Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen und die entsprechende Signalisation der Schifffahrtsrinne ist zwischen der Schweiz und Deutschland mit einem Vertrag aus dem Jahr 1973 geregelt. Eine Übereinkunft betreffend die «Verbaakung» der Wasserstrassen von Konstanz bis Schaffhausen aus dem Jahr 1878 regelt die Art und Weise der Schifffahrtszeichen. Gemäss dieser Übereinkunft übernimmt der Kanton Schaffhausen die «Verbaakung» und den Unterhalt auf der gesamten Rheinstrecke und verwendet dazu «kräftige und leicht sichtbare Wiffen (Baaken)». Die Kosten werden vom Land Baden-Württemberg, dem Kanton Thurgau und dem Kanton Schaffhausen zu je einem Drittel übernommen.
Eine Wiffe besteht aus einem Pfahl, auf welchem ein Grün-Weisses Signal (Schifffahrtszeichen D.2) montiert ist. Die grüne Seite markiert die Fahrrinne der Kursschiffe. Boote mit wenig Tiefgang wie z.B. Weidlinge oder Schlauchboote sollten unbedingt auf der weissen Seite fahren und einen Sicherheitsabstand zu den Wiffen halten.