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Regierung sagt Ja zu Verfassungsbestimmung für Familienpolitik

22.02.2011

Der Regierungsrat begrüsst den Vorschlag des Bundes, eine Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik zu schaffen, wie er in seiner Vernehmlassung an den Nationalrat festhält. Mit dem von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel sollen Bund und Kantone verpflichtet werden, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern und insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen. Diese Verfassungsbestimmung soll auch als Grundlage für eine künftige Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen dienen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist nach Ansicht der Regierung eines der zentralen Anliegen einer zeitgemässen Familienpolitik. Sie trägt zur Existenzsicherung von Familien und zur Bekämpfung von Familienarmut bei und ermöglicht, dass gut qualifizierte Eltern dem Arbeitsmarkt auch nach der Familiengründung erhalten bleiben. Dies ist auch aus wirtschaftspolitischen Überlegungen von grosser Bedeutung. Angebote an familien- und schulergänzender Betreuung gehören somit zu den wichtigsten Massnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung entsteht eine wichtige Grundlage für einen Beitrag der öffentlichen Hand an die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Dies wird insbesondere nach Ablauf des bis im Jahr 2015 befristeten Impulsprogramms des Bundes von Bedeutung sein.
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