Die Schaffhauser Polizei hat am späteren Montagnachmittag (16.12.2013) in der Stadt Schaffhausen zwei mutmassliche Kokaindealer festgenommen.
Um ca. 17.45 Uhr am späteren Montagnachmittag (16.12.2013) beobachteten zwei Polizisten anlässlich einer Patrouillenfahrt, wie auf der Repfergasse in der Stadt Schaffhausen ein Mann einer Frau ein weisses Kügelchen aushändigte und im Gegenzug Notengeld entgegennahm. Aufgrund des dringenden Verdachts eines Drogenhandels wurden die beiden Personen in der Folge auf die Zentrale Polizeistation Schaffhausen gebracht und dort einvernommen. Zudem konnte bei der Frau eine Portion (Kügelchen) Kokain sichergestellt werden. Die 53-jährige Kokainkonsumentin gestand gegenüber der Schaffhauser Polizei, dem verhafteten Mann kurz vor der Polizeikontrolle das Kokain abgekauft zu haben. Weiter gab sie an, bereits im Herbst dieses Jahres zwei Mal Kokain bei der betreffenden Person bezogen zu haben. Gegenüber der Schaffhauser Polizei gestand der 38-Jährige den Drogenverkauf. Beide Personen werden sich wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen. Ebenfalls am Montagabend (16.12.2013) um zirka 18:00 Uhr kontrollierte eine weitere Patrouille der Schaffhauser Polizei einen sich auffällig verhaltenden Mann auf dem Fronwagplatz in der Stadt Schaffhausen. Dabei stellten die beiden Polizisten fest, dass der 28-jährige Mann gegen eine bestehende Ausgrenzung verstossen und sich demzufolge widerrechtlich in der Stadt Schaffhausen aufgehalten hatte. Der mutmassliche Drogendealer wurde in der Folge zwecks weiterer Amtshandlungen auf die Zentrale Polizeistation Schaffhausen begleitet. Bei der anschliessenden Leibesvisitation konnte im Mund des Mannes eine Portion (Kügelchen) Kokain festgestellt werden. Die Drogen wurden bei der Polizei sichergestellt. Auch dieser Mann wird verdächtigt, Kokain an Drittpersonen verkauft zu haben und auch er wird sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.