Im Sommer 2009 überreichte die Initiantengruppe Geissberg, unterstützt vom Quartierverein und der Pro Velo Schaffhausen, dem Stadtrat eine Petition mit 720 Unterschriften zur Einführung einer Tempo 30-Zone auf dem Geissberg. Dieses Anliegen forderte in der Folge alle Beteiligten stark, einerseits, weil es sich nicht um eine homogene Zone handelt, und andererseits, weil mit der Finsterwaldstrasse und der Geissbergstrasse gleich zwei Strassen mit einer Buslinie im Gebiet liegen.
Die Arbeitsgruppe Quartierverkehrskonzepte hat sich in mehreren Sitzungen mit allen Aspekten der Verkehrssicherheit und möglicher Varianten auseinandergesetzt. Es wurden Tempomessungen durchgeführt, Fahrzeugfrequenzen festgestellt und durch die Verkehrspolizei eine Unfallauswertung durchgeführt. Die Verkehrsbetriebe mussten flankierend ihre Fahrzeiten analysieren und ihre Zustimmung für mögliche Varianten abgeben. Das Ganze fügte sich in dem für T-30-Zonen notwendigen Gutachten schliesslich zum Gesamtkonzept zusammen. Mit Fug und Recht kann gesagt werden, dass es diese nun vorliegende 18. T-30-Zone "in sich hat" und mit Sicherheit die für eine Umsetzung komplizierteste aller in der Stadt bisher realisierten Zonen ist.
Im Frühjahr 2011 lag das Gutachten vor, die einzelnen Massnahmen waren bereinigt und die Information zu Handen der Petenten abgeschlossen. Im Juni 2011 schliesslich konnte die Quartierbevölkerung über das Vorhaben anlässlich einer Infoveranstaltung über das Projekt orientiert werden. Die erforderliche Abstimmung im Quartier erfolgte im vor knapp einem Jahr im Juli 2011. Bei einer Stimmbeteiligung von rund 53% stimmten 77% der Einwohnerinnen und Einwohner der vorgesehenen Tempo-30-Zone dem Projekt zu, 23% waren dagegen. Im August 2011 konnte mit diesem Resultat die Vorlage zu Handen des Grossen Stadtrates eingereicht werden. Dieser verabschiedete das Geschäft an seiner Sitzung vom 15. November 2011. Die amtliche Publikation der vorgesehenen Signalisationsänderungen führte in der Folge zu einer Einsprache, welche im April 2012 beigelegt werden konnte. Die Verwaltungspolizei und das Tiefbauamt lösten danach umgehenden die Arbeiten für die Umsetzung aus, welche nun soweit gediehen sind, dass die neu geltende Signalisation in den letzten Tagen montiert werden konnte
In einer Tempo-30-Zone gelten die folgenden Regeln: Höchstgeschwindigkeit 30 km/h In der Regel Rechtsvortritt in der Regel keine Fussgängerstreifen, ausser bei besonderen Verhältnissen (z.B. Schule, Kindergarten, Altersheime) Fahrzeuge haben nach wie vor Vortritt
Die festgelegte Tempo-30-Zone Geissberg umfasst den grössten Teil des Gebietes auf dem die Unterschriften gesammelt wurden. Die baulichen Massnahmen bei den Eingangstoren Geissbergstrasse/Klingenstrasse und Weinsteig/Klingenstrasse wurden vorerst lediglich markiert. Die definitive Ausführung wird erfolgen, nachdem erste Erfahrungen mit diesen Eingangstoren gesammelt sind.
Wir bitten sämtliche Verkehrsteilnehmer um besonders vorsichtiges Verhalten.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Hansjörg Müller, Bereichsleiter Tiefbau und Entsorgung (erreichbar Dienstagmorgen ab 11.30 Uhr) Telefon +41 52 632 51 53 E-Mail: [email protected]
Signalisationsplan