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Vernehmlassung zum Leitbild "Leben mit Behinderung im Kanton Schaffhausen

01.02.2011

Das Leitbild greift Anliegen der Betroffenen auf, analysiert Bedürfnisse und formuliert Richtziele der sich wandelnden Aufgaben im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Gesellschaft. Ausgearbeitet wurde das Leitbild unter Mitwirkung interessierter Kreise wie Behindertenorganisationen, Institutionen und Fachpersonen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2011. Bereits mit der Namensgebung "Leitbild Leben mit Behinderung" wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich um eine gemeinschaftliche Aufgabe handelt: Nicht nur Menschen mit Behinderung und Behörden sind angesprochen, sondern alle Personen, die im Kanton Schaffhausen leben und direkt oder indirekt mit Behinderung konfrontiert sind. Inhaltlich äussert sich das Leitbild zu den Bereichen Autonomie, Integration, Gleichstellung, Teilhabe, Wohnsituation, Bildung und Arbeit, Kommunikation, Hilfeleistung, Mobilität und Finanzierung. Im Juni 2008 wurde das kantonale Sozialamt mit Ausarbeitung eines Behinderten-Leitbildes beauftragt. Ein 13-köpfiges Fachgremium mit Vertretungen u.a. von Behindertenorganisationen und Einrichtungen erarbeitete unter Projektleitung der Fachstelle Behinderung den vorliegenden Entwurf. Ausserdem gaben 50 Personen aus interessierten Kreisen an zwei Sitzungen des Forums "Leitbild" Inputs. Das Leitbild basiert auf den bundesrechtlichen Grundlagen z.B. zur Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung. Es bildet einen allgemeinen Leitfaden für Behindertenpolitik im Kanton Schaffhausen. Mit dem Leitbild sollen die laufenden sowie die zukünftigen Bemühungen von privater und öffentlicher Seite eine übergeordnete Orientierung erhalten. Bereits die Arbeit am Leitbild selbst bewirkte vielerorts eine Sensibilisierung zur konstruktiven Gestaltung des Lebens mit Behinderung im Kanton Schaffhausen. Dank der Vorarbeit unter Einbezug verschiedenster Kreise kann nun ein breit abgestütztes Leitbild "Leben mit Behinderung" in die Vernehmlassung geschickt werden. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. April 2011. Die Unterlagen können auf der Homepage des Kantons Schaffhausen heruntergeladen (Vernehmlassungen) oder bei der Fachstelle Behinderung bestellt werden ([email protected]).
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