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Revision des Vormundschaftsrechts: Schaffung einer kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde; Bildung von regionalen Berufsbeistandschaften

30.06.2011

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Es enthält die Ausführungsbestimmungen zum vom Bund geänderten Vormundschaftsrecht. Im Zentrum der kantonalen Vorlage steht die Schaffung der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie ersetzt die bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden. Die Gemeinden werden dadurch von einer anspruchsvollen Aufgabe entlastet. Nach wie vor bleiben sie zuständig für die Führung der Beistandschaften. Dazu schliessen sie sich in regionalen Berufsbeistandschaften zusammen. Die durch den Bund ausgelösten Kosten (Professionalisierungsschub) werden durch den Kanton aufgefangen. Die Kosten der Gemeinden bleiben insgesamt praktisch unverändert. Mit der auf den 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Revision des Vormundschaftsrechts hat der Bund beschlossen, dass die mit dem Vormundschaftsrecht befassten Behörden professionalisiert werden und es sich um eine Fachbehörde handeln muss. Der Regierungsrat sieht vor, dies durch die Schaffung einer kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu realisieren. Sie tritt an die Stelle der bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden und übernimmt von Bundesrechts wegen auch Aufgaben, welche bisher der Aufsichtsbehörde vorbehalten waren. Die KESB umfasst drei bis fünf Mitglieder sowie mindestens drei Ersatzmitglieder, welche über das notwendige Fachwissen verfügen müssen (interdisziplinäre Zusammensetzung). Damit wird die Vorgabe des Bundesrechts umgesetzt, d.h. die neue Behörde vereint die Entscheidungs- und die Fachkompetenz. Die KESB entscheidet je nach Fall durch Einzelmitglieder oder in Dreierbesetzung. Sie verfügt über das notwendige Fach- und Kanzleipersonal, welches die Behörde bei der Ermittlung des Sachverhalts und bei der Entscheidfindung unterstützt. Die Finanzierung der KESB erfolgt vollständig durch den Kanton. Es ist mit jährlichen Mehrkosten von ca. 1,8 Mio. Franken zu rechnen. Der Vollzug bleibt wie bisher bei den Gemeinden. Sie schliessen sich dazu zu regionalen Berufsbeistandschaften zusammen. Sofern die KESB keinen privaten Beistand einsetzen kann, muss diese Aufgabe von einem Mitarbeitenden der für die entsprechende Gemeinde zuständigen regionalen Berufsbeistandschaft übernommen werden. Die Finanzierung der regionalen Berufsbeistandschaften erfolgt vollständig durch die Gemeinden. Neu zu regeln ist auch die Wahl- sowie die Aufsichtsinstanz: Bisher oblag die Aufsicht über die Vormundschaftsbehörden dem Volkswirtschaftsdepartement; neu ist das Obergericht Aufsichtsbehörde über die KESB. Bisher bestimmte der Gemeinderat die Mitglieder der Vormundschaftsbehörde aus seiner Mitte; neu erfolgt die Wahl der KESB durch das Obergericht.
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