Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten festhält. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2006 und stellt die rechtliche Grundlage für die Unterstützung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozesses in Osteuropa und in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion durch die Schweiz dar. Gleichzeitig bildet es die Rechtsgrundlage für den Schweizer Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Das Gesetz soll bis Ende 2024 - inhaltlich unverändert - verlängert werden. Die entsprechende Zusammenarbeit soll danach dem Bundesgesetz über internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe unterstellt werden. Ebenso soll die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in der erweiterten EU beibehalten werden.
Mit der Weiterführung der Zusammenarbeit mit Osteuropa will die Schweiz den Transformationsprozess der Staaten Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion stärken und zur Konsolidierung von Stabilität und Frieden in Europa beitragen. Mit der Verlängerung der Rechtsgrundlage werden keine finanziellen Beiträge beschlossen und auch die Frage eines weiteren finanziellen Beitrags an die neuen EU-Mitgliedstaaten nicht vorweggenommen. Über eine mögliche Erneuerung des autonomen Erweiterungsbeitrags kann gemäss Bundesrat nur im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU entschieden werden, namentlich im Licht der Frage der Regelung der Personenfreizügigkeit und des Bilateralen Wegs.