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Anpassung beim Lastenausgleich der Familienausgleichskassen

22.11.2011

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2012 eine Revision der Verordnung zum Gesetz über Familien- und Sozialzulagen beschlossen. Neu werden die Kosten des Lastenausgleichsverfahrens von der kantonalen Familienausgleichskasse übernommen. Als Gegenleistung wird künftig der Zinsertrag des Lastenausgleichsfonds der kantonalen Familienausgleichskasse gutgeschrieben. Die Änderung wurde notwendig, weil die jährlichen Kosten des Lastenausgleichsverfahrens angesichts der tiefen Zinssätze durch den Zinsertrag nicht mehr vollständig gedeckt werden können. Am Lastenausgleichsverfahren sind die rund 40 in Schaffhausen tätigen Familienausgleichskassen beteiligt.
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