Der Regierungsrat hat die zwischen dem Erziehungsdepartement und dem Zentrum für Gehör und Sprache, Zürich, abgeschlossene Leistungsvereinbarung genehmigt. Das Zentrum für Gehör und Sprache, Zürich, erbringt für den Kanton audiopädagogische Dienste für Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung. Der Audiopädagogische Dienst wurde bisher von den "Schaffhauser Sonderschulen" erbracht. Für den vergleichsweise kleinen Dienst in Schaffhausen konnten jedoch nicht genügend speziell ausgebildete Fachpersonen gefunden werden. Das Zentrum für Gehör und Sprache ist eine ausgewiesene Institution, welche für den Kanton Schaffhausen zukünftig sowohl die heilpädagogische Früherziehung für hörbehinderte Kinder als auch die Beratung und Unterstützung für normalbegabte hörbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Regelschule übernehmen wird. Art und Umfang der Leistungen sowie die anfallenden Kosten entsprechen dem Angebot, welches bis anhin von den "Schaffhauser Sonderschulen" erbracht wurde. Die Leistungsvereinbarung gilt vom 1. Januar 2018 bis 31. Juli 2020.