Der Regierungsrat Schaffhausen lehnt - in Übereinstimmung mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz - die Vorlage zu einer zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes ab, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Mit der Gesetzesrevision sollen unter anderem Verkehrs- und Energieinfrastrukturen frühzeitiger auf die Raumentwicklung abgestimmt und die grenzüberschreitende Raumplanung gefördert werden. Die Vorlage überschreitet indessen den verfassungsmässigen Rahmen. Sie ist unausgereift, es besteht keine zeitliche Dringlichkeit und die Änderungen sind unnötig. Zuerst gilt es den Volksauftrag zur ersten Revisionsetappe mit der Fokussierung auf das verdichtete Bauen umzusetzen.
Es besteht nach Ansicht der Regierung kein dringender Handlungsbedarf für eine weitere, umfassende Anpassung des Raumplanungsgesetzes. Die Priorität muss jetzt bei der anspruchsvollen und aufwendigen Umsetzung der ersten Revisionsetappe auf allen Staatsebenen liegen. Die Erstellung der kantonalen Raumkonzepte, die Anpassung der Richtpläne und Raumplanungs- bzw. Baugesetze sowie der Vollzug in den Gemeinden stehen dabei im Vordergrund. Deshalb fordert der Regierungsrat - zusammen mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz - einen Marschhalt.
Die Raumplanung liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bund legt Rahmenbedingungen fest. Die Gemeinden planen kleinräumig und sorgen mit den Kantonen für den Vollzug. Die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen wurde in den letzten Jahren mit dem Raumkonzept Schweiz verstärkt. Vor diesem Hintergrund ist es inakzeptabel, dass der Bund die verfassungsmässige Kompetenzordnung weiter strapaziert. Raumplanung muss differenzieren können und den unteren Staatsebenen Handlungsspielräume zugestehen.
Die Vorlage ist zudem überladen und unausgereift. Die Kantone weisen in ihren Richtplanungen mit unterschiedlicher Priorität auch funktionale Räume, Planungen im Untergrund oder Umwelthemen aus, ohne dass der Bund dazu Regelungen erlassen müsste. Daneben finden sich im Entwurf sachfremde Bestimmungen, z.B. zur Sozial- und Integrationspolitik. Im Vordergrund muss jetzt das verdichtete Bauen stehen, d.h. die Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität. Der bundesrechtliche Rahmen dazu besteht. Der Schutz des Kulturlandes, insbesondere der Fruchtfolgeflächen, wie auch das Bauen ausserhalb der Bauzone können ausserhalb einer Gesetzesrevision thematisch vertieft werden.